Oldtimer: Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
Für die Zuteilung von roten Kennzeichen werden folgende Unterlagen benötigt:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Elektronische Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte) zur wiederkehrenden Verwendung gem. § 16 FZV
- Führungszeugnis (zu beantragen bei ihrer Gemeinde)
gem. § 30, Abs. 5 BZRG (zur Vorlage bei Behörden) Auszug aus dem Punkte-Verkehrszentralregister von Flensburg, kann
via Internet beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragt werden www.kba.de- eine Abnahme des Fahrzeuges bei einem amtl. anerkannten Sachverständigen nach § 23 StVZO ist erforderlich
Vollmacht mit SEPA-Lastschriftmandat/Einzug Kfz-Steuer wenn eine andere Person damit beauftragt wird
- (auch unbedingt bei Familienangehörigen erforderlich)
- Fahrzeugbriefe (wenn keine vorhanden, bitte in unserer Kfz.-Zulassungsbehörde nachfragen)
Hinweise
Die Ausstellung eines Oldtimer-Fahrzeugscheines ist nur möglich, wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist oder wird.
Die Fahrzeuge müssen gewissen Kriterien entsprechen. Um als Oldtimer-Fahrzeug anerkannt zu werden, muss das Erstzulassungsdatum dieser Fahrzeuge analog zu den Historie-Kennzeichen mindestens 30 Jahre zurück liegen. Vor Zuteilung dieses Kennzeichens ist eine Abnahme des Fahrzeuges bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 23 StVZO erforderlich.
Falls Sie weitere Informationen benötigen, informieren Sie sich bitte hierüber in unserer Kfz.-Zulassungsbehörde.