Vorlesen

Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I, bei zugelassenen Fahrzeugen,  ist die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt notwendig.

 

Diese Versicherung an Eides Statt wird von der Person abverlangt, die die ZB I verloren hat. Sollte der Verlierer nicht gleichzeitig der eingetragene Fahrzeughalter sein, muss eine Bestätigung über die Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil I vorgelegt werden.

Die Eidesstattliche Versicherung  kann vor einem Notar oder vor berechtigten Sachbearbeitern der Zulassungsbehörde abgelegt werden.

 

Bei abgemeldeten Fahrzeugen ist eine Verlusterklärung ausreichend.

 

Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

 

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief
  • gültiger Untersuchungsbericht über Hauptuntersuchung

Hinweise

Sind Sie noch im Besitz der "alten" Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein) reicht eine Verlusterklärung aus, diese erhalten Sie in der Zulassungsbehörde zum Ausfüllen, oder auf unseren Seiten - siehe Formulare. Die restlichen Unterlagen für die Ersatzscheinausstellung benötigen Sie hierbei auch wie oben genannt.

Bürgerservice Kontakt

Kontakt
Sie können uns Ihre Fragen, Wünsche, Anregungen oder Beschwerden mitteilen. Wir werden diese umgehend bearbeiten und Sie darüber informieren, wie es weiter geht.
Mit der Nutzung dieses Formulares stimmen Sie zu, dass wir Ihre Daten speichern und verarbeiten. Weitere informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Bürgerhilfsstelle