Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) ist die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt notwendig.
Diese Versicherung an Eides Statt wird von der Person abverlangt, die die ZB I verloren hat. Sollte der Verlierer nicht gleichzeitig der eingetragene Fahrzeughalter sein, muss eine Bestätigung über die Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil I vorgelegt werden.
Die Eidesstattliche Versicherung kann vor einem Notar oder vor berechtigten Sachbearbeitern der Zulassungsbehörde abgelegt werden.
Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief
- gültiger Untersuchungsbericht über Hauptuntersuchung
Hinweise
Sind Sie noch im Besitz der "alten" Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein) reicht eine Verlusterklärung aus, diese erhalten Sie in der Zulassungsbehörde zum Ausfüllen, oder auf unseren Seiten - siehe Formulare. Die restlichen Unterlagen für die Ersatzscheinausstellung benötigen Sie hierbei auch wie oben genannt.