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Fahreignungsregister

Auskunft über den Punktestand

Grundsätzlich erhalten Sie kostenlose Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Eintragungen vom Kraftfahrt-Bundesamt in 24932 Flensburg. Mit einem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion im Scheckkartenformat haben Sie die Möglichkeit direkt online eine Auskunft über die zu Ihrer eigenen Person gespeicherten Daten einschließlich der Punkte zu beantragen und auch direkt online als Datei im bekannten PDF‑Format zu erhalten.

 

Die postalische Beantragung ist eine weitere Möglichkeit. Senden Sie den folgenden Antrag vollständig ausgefüllt an das Kraftfahrt-Bundesamt Fahreignungsregister in 24932 ­Flensburg:

 

► Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister

 

Ihre Unterschrift muss auf dem Antrag amtlich beglaubigt sein. Alternativ genügt eine gut leserliche Ablichtung des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des gültigen Reisepasses, die Sie bitte dem Antrag beifügen.

 


Wofür bekomme ich Punkte?

1 Punkt

 

schwerer Verstoß:

Ordnungswidrigkeiten ohne Regelfahrverbot und mind. 60 Euro Bußgeld (z. B. Ein Kind ohne Sicherung mitgenommen oder

nicht für eine Sicherung eines Kindes in einem Kfz gesorgt, Rotlichtmissachtung der Lichtzeichenanlage als Radfahrer)

2 Punkte

 

besonders schwerer Verstoß:

Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot und mind. 60 Euro Bußgeld (z. B. Alkoholverstöße oder innerorts mind.

31 km/h zu schnell) Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis

3 Punkte

 

Straftaten mit Entziehung

der Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnissperre

Des Weiteren werden im FAER erfasst:

  • verwaltungsbehördliche Entscheidungen über Maßnahmen zur Fahrerlaubnis (z. B. Entziehung, Versagung, Verzicht)
  • Bescheinigungen über die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, Aufbauseminar sowie die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung

 


Kann ich Punkte abbauen?

Für das Fahreignungs-Bewertungssystem wurde ein spezielles Fahreignungsseminar konzipiert. Es verbindet verkehrspädagogische mit verkehrspsychologischen Elementen. Wer bei einem Punktestand von nicht mehr als 5 Punkten freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht, kann einmal innerhalb von 5 Jahren einen Punkt abbauen.

 


Wann werden Punkte gelöscht?

Eintragungen und Punkte im Fahreignungsregister werden nach Ablauf bestimmter Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen

 

2,5 Jahre

bei Entscheidungen wegen einer verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeit

5 Jahre

bei Entscheidungen wegen einer besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten

und Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis

10 Jahre

bei Entscheidungen wegen Straftaten, mit Entziehung der Fahrerlaubnis

Die Tilgungsfrist beginnt sowohl bei Bußgeldentscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten als auch bei strafgerichtlichen Verurteilungen mit dem Tag der Rechtskraft. Die endgültige Löschung der Entscheidungen erfolgt nach einer zusätzlichen Überliegefrist von einem Jahr.

Weitere Informationen zum Fahreignungsregister, den Punkten usw. erhalten Sie auf der Homepage des Kraftfahrtbundesamtes.

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