Vorlesen

Asylbewerber

Asylbewerber im Landkreis Freising

Rund 2.300 Asylbewerber und Bleibeberechtigte aus den verschiedensten Krisenregionen dieser Welt leben derzeit mit uns in unserem Landkreis. Die Unterbringung erfolgt in mehr als 100 Unterkünften, die der Landkreis bereitgestellt hat, sowie in vier Gemeinschaftsunterkünften, die durch die Regierung betrieben werden. Viele Menschen sind auch in privaten Räumlichkeiten untergebracht.

 

Seit Anfang April 2016 weist die Regierung von Oberbayern den Landkreisen jedoch nur eine geringe Anzahl von Asylbewerbern in die dezentralen Unterbringungen zu. Sofern es zu keiner signifikanten Veränderung der Ankunftszahlen kommt, wird das bis auf weiteres auch grundsätzlich so bleiben.

 

Das bayerische Kabinett hat 2016 eine Umsteuerung in der Unterbringung von Asylbewerbern beschlossen. Statt auf dezentrale Unterbringung wird seither verstärkt auf Gemeinschaftsunterkünfte gesetzt. Einige große Unterkünfte wurden gebaut. Im Landkreis Freising betreibt die Regierung je eine Unterkunft in Freising, Moosburg, Langenbach und Zolling. 

 


Leistungen für Asylbewerber

Hier finden Sie Informationen über Leistungen, die Asylbewerber vom Landkreis Freising erhalten können. Außerdem sind die Ansprechpartner aus dem zuständigen Sachgebiet Asyl und Flüchtlingsmanagemnet angegeben,


Integrations- und Migrationsberatung

Seit 01.01.2018 ist die neue Richtlinie zur Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund (Beratungs- und Integrationsrichtlinie – BIR) in Kraft.

Auf der Grundlage dieser Richtlinie haben im Landkreis Freising Caritas, Diakonie und IN VIA die Integrations- und Migrationsberatung für alle Unterkünfte.

Download

Die zuständigen Ansprechpartner und Beratungsstellen finden Sie hier.


Arbeits- und Ausbildungserlaubnisse für Asylbewerber

Anlässlich vielfacher Äußerungen zu Arbeits- und Beschäftigungsverboten bei Asylbewerbern, finden Sie hier die Fakten nochmals zusammengefasst.

Link

Informationen zu Arbeits- und Ausbildungserlaubnisse für Asylbewerber


Video über das Engagement ehrenamtlicher Helfer im Landkreis Freising

Eine Vielzahl von Ehrenamtlichen hat sich im gesamten Landkreis zu Helferkreisen zusammengeschlossen. Sie stehen den Neuankömmlingen mit Rat und Tat zur Seite, begleiten sie bei Behördengängen, geben Deutsch-Unterricht und gestalten deren Tag. Dieser kurze Film zeigt einen Ausschnitt aus den vielfältigen Aktionen.


Gut zu wissen...

Informationen von A-Z zum Thema Flüchtlinge

 

Leitfaden 2021 A-Z

Die wichtigsten Informationen sind hier in Stichworten zusammengefasst: von A wie An-/Abmeldung bei der Gemeinde bis Z wie Zuzahlung bei Medikamenten

 

Arbeit

Asylbewerber können von Anfang an einer Arbeitsgelegenheit in Form eines 0,80 €-Jobs nachgehen. Nach drei Monaten des Asylverfahrens kann nachrangig eine Arbeitserlaubnis erteilt werden.

 

Asylsozialberatung: Siehe Migrations- und Integrationsberatung  

Die Beratung im Landkreis Freising findet für den Bereich Asyl und Migration durch Caritas, Diakonie und InVia statt.

 

Geldleistungen

Im Landkreis Freising erhalten Asylbewerber als Sachleistung lediglich die Unterkunft, Heizung und Strom - alles andere wird als Geld direkt ausgezahlt. 

 

Kindertagesstätten

Kostenübernahme kann beim Jugendamt beantragt werden. 

 

Sorgeerklärung

Wozu ist sie wichtig? Wie wird's gemacht?

 

Sprachkurse

In allen Häusern im Landkreis wird ehrenamtlicher Deutschunterricht angeboten.

 

Vaterschaftsanerkennung

Wo kann sie durchgeführt werden? Welche Unterlagen sind erforderlich?

 

Wohnsitznahme privat

Antrag auf private Wohnsitznahme


Informationen für Asylbewerber / Informations for asylum seekers

Flüchtlinge, die neu nach Deutschland kommen, stehen vor vielen Herausforderungen. Mit unseren Informationen wollen wir die Ankunft erleichtern.

Informationen zu den Unterbringungskosten in staatlichen Asylunterkünften

Information zur Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkunft, Haushaltsenergie und Verpflegung finden Sie auf der Webseite der Zentralen Gebührenerhebungsstelle bei der Regierung von Unterfranken.

 

Erläuterungen dazu und zum Umgang mit Gebührenbescheiden erhalten Sie unter der gebührenfreien Informationshotline: 0800-5099888.

Hausordnung für Asylunterkünfte des Landkreises in sieben Sprachen

Für das friedliche Zusammenleben in den Asylunterkünften ist es grundlegend, dass alle Bewohner und Bewohnerinnen die Hausregeln kennen und beachten. Das gilt insbesondere für die Einhaltung der Nachtruhe, der Besuchsregelung und der Brandschutzvorschriften sowie die gemeinsame Verantwortung für Ordnung und Sauberkeit. 

Brandschutzregeln in Asylunterkünften in fünf Sprachen

Hier finden Sie die wichtigsten Regeln zum Brandschutz und zum Verhalten im Brandfall.

Familiennachzug

Angehörige nach Deutschland holen

Welche Schritte müssen veranlasst werden, um die Familie nach Deutschland holen zu können. Und welche Voraussetzungen sind dafür notwendig? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat die entsprechenden Informationen zusammengefasst.

Ausbildung / Studium / Beruf

Finanzierung von Ausbildung und Studium für Flüchtlinge

Die Studentenwerke beraten über Finanzierungsmöglichkeiten für ein Studium. Zu betrieblichen Ausbildungen berät die Berufsberatung bei der Agentur für Arbeit.

 

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Sie haben einen im Ausland erworbenen Abschluss und wollen, dass dieser in Deutschland anerkannt wird. Mit dem „Anerkennungs-Finder“ finden Sie mit wenigen Klicks die Stelle, die für Ihr Anliegen zuständig ist. Außerdem erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Verfahren.

 

Link

Anerkennungs-Finder

Informationsblatt "Berufsanerkennung für Flüchtlinge"

Arbeitsvermittlung von Asylbewerbern

Es gibt eine Reihe von Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Asylbewerber in Deutschland eine Arbeitstätigkeit aufnehmen kann. Allen voran muss er/sie aus einem Land stammen, das nicht als sicherer Herkunftsstaat gilt. Die Agentur für Arbeit hat die Kriterien in einem Katalog für Betreuer zusammengefasst.

Studieren in Deutschland

Sie möchten in Deutschland studieren? Dann gelten für Sie als Flüchtling im Grunde die gleichen Voraussetzungen wie für andere internationale Studenten.

Rechtsberatung für Flüchtlinge

Ihr Recht bei häuslicher Gewalt

Gewalt gegen Frauen findet überwiegend im vermeintlichen Schutzraum der eigenen vier Wände - also zu Hause - statt.

 

Fast jede vierte Frau in Deutschland ab 15 Jahren ist von Gewalt betroffen. Das heißt, sie erlebt körperliche, seelische und/oder sexuelle Gewalt in unterschiedlicher Intensität durch ihren (Ex-)Partner oder eine andere Person. Das ist das Ergebnis einer Studie der Europäischen Menschenrechtsagentur, für die in Deutschland etwa 1.500 Frauen befragt wurden.

 

Eine Informationsbroschüre zu polizeilichen, strafrechtlichen und zivilrechtlichen Möglichkeiten finden Sie hier in verschiedenen Sprachen.

 

Downloads

Informationsbroschüre "Ihr Recht bei häuslicher Gewalt":

Deutsch

Englisch

Arabisch

Farsi

Leben in Deutschland

Integration

"Dazugehören - Integration in Bayern"

Auf dieser Website gibt es u.a. Infos über das Zusammenleben in Bayern, Anlaufstellen und nützliche Links sowie Beispiele aus der Praxis rund um das Themenfeld Integration.

App Ankommen - Digitaler Wegbegleiter in den ersten Wochen

Sie haben eine lange und beschwerliche Reise hinter sich. Aber jetzt sind Sie in Deutschland angekommen. Ankommen bedeutet im Deutschen aber noch viel mehr: Teil der Gesellschaft werden, mitmachen. Dabei hilft Ihnen die App Ankommen.

Leitfaden "Refugee Guide" - Informative Orientierungshilfe

Diese Orientierungshilfe enthält nützliche Tipps und Informationen für das Leben in Deutschland in der ersten Zeit des Aufenthalts.

Der Refugee Guide ist in mehr als 15 Sprachen verfügbar.

Wegweiser für muslimische Migranten

Dieser Wegweiser heißt Sie "Willkommen in Deutschland". Als muslimische Migranten erfahren Sie, wie ein Miteinander in Deutschland gelingen kann.

Informationen zur deutschen Rechtsordnung - Handouts für Flüchtlinge

Das Bayerische Justizministerium bietet Handouts mit Informationen zur deutschen Rechtsordnung in verschiedenen Sprachen. Es wird erklärt, wie in Deutschland Gesetze entstehen und welche grundlegenden Werte in der deutschen Verfassung festgehalten sind. "Grundfragen des deutschen Strafrechts" gibt Informationen darüber, wer in Deutschland für die Strafverfolgung zuständig ist und welche Rolle Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgerichte dabei spielen.

Wohnleitfaden für Geflüchtete - Worauf ist als Mieter in einer eigenen Wohnung zu achten?

Um Flüchtlingen, die eine eigene Wohnung gefunden haben, das Ankommen in ihrer Nachbarschaft zu erleichtern und mögliche Probleme in der neuen Umgebung gar nicht erst aufkommen zu lassen, hat der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen auf Grundlage von Erfahrungen aus der Vermietungspraxis einen Wohnleitfaden in mehreren Sprachen erarbeitet. Der Leitfaden erklärt u.a. die Themen „Richtige Nutzung der Wohnung“, „Heizen und Lüften“, „Müllentsorgung“ und „Gemeinschaftlicher Umgang“ verständlich in Wort und Piktogrammen.

Downloads

Wohnleitfaden für Geflüchtete

Deutsch

Englisch

Arabisch

Farsi

Somali

Tigrinya

Urdu

Fahrerlaubnis - Führerschein

In diesem Merkblatt finden sich die wichtigsten Regelungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse. Mit welchen darf man in Deutschland fahren und wie lange? Wie geht das mit dem Umschreiben bzw. wer muss eine neue Fahrerlaubnis erwerben?

Die theoretische Prüfung zur Fahrerlaubnis kann neben Deutsch auch in Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch, Türkisch, Hocharabisch abgelegt werden.

Verkehrsregeln für Fahrradfahrer

Viele Asylbewerber bekommen ein altes Fahrrad geschenkt oder kaufen sich selbst eines, um sich schneller fortbewegen zu können. Doch welche Regeln gelten im Straßenverkehr und was bedeuten die vielen Schilder? Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hat die wichtigsten Informationen in einem Flyer zusammengefasst - in verschiedenen Sprachen.

Download

Merkblatt Verkehrsregeln für Fahrradfahrer:

Arabisch

Englisch

Französisch

Farsi

Albanisch

Islamisches Opferfest: Infoblätter in zehn Sprachen

Das bayerische Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz hat Informationsblätter für Muslime erstellt, mit den in Bayern geltenden Regelungen und Empfehlungen zur Schlachtung im Rahmen des islamischen Opferfestes.

Gesundheit

Infektionsschutz

Infektionen kann man sich schnell einholen. Doch welche Infektionen gibt es? Was sind deren Auswirkungen? Und wie kann ich mich schützen? In Erregersteckbriefen finden Sie die wichtigsten Informationen zu einzelnen Krankheitserregern bei Menschen.

Die Informationsseite ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch. Türkisch und Arabisch vorhanden.

Rückkehrhilfen

Asylbewerber, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Ausreisepflichtige haben die Möglichkeit, freiwillig in ihr Herkunftsland zurückzukehren - mit Unterstützung der Behörden.

Hierfür haben die Bundesregierung und die Europäische Union mehrere Programme aufgelegt (Links dazu im nebenstehenden Kasten).

Durch das bundeseigene Zusatzprogramm StarthilfePlus soll nun insbesondere für diejenigen, deren Erfolgschancen im Asylverfahren sehr gering sind, ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, die Entscheidung zur freiwilligen Rückkehr möglichst schon im Asylverfahren, spätestens jedoch innerhalb der Ausreisefrist zu treffen.

 

Eine solche  Förderung ermöglicht beispielsweise Flüchtlingen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, selbstständig auszureisen und ihre Ausreise sorgfältig vorzubereiten. Ihre Ausreise wird organisiert und die Reisekosten werden übernommen, außerdem sind zusätzliche finanzielle Unterstützungen in Form einer Reisebeihilfe oder einer Starthilfe möglich. Eine freiwillige Rückkehr ist auch möglich, wenn das Asylverfahren noch nicht beendet ist.


Informationen für Ehrenamtliche

Der starke Zustrom von Asylbewerbern vor allem in den Jahren 2015/2016 stellte die Kommunen vor Probleme, die für die Verwaltung allein nicht zu lösen waren. In fast allen Gemeinden, in denen Asylbewerber leben, haben sich Helferkreise gebildet, die den Flüchtlingen im Alltag mit Rat und Tat zur Seite stehen. Viele dieser Helferkreise sind – meist in kleinerer Zahl – bis heute aktiv.

Wie Sie den Asylbewerbern helfen können und was es dabei zu beachten gilt, wird hier beschrieben.

Newsletter

Hier können Sie sich ganz einfach bei unserem Newsletter anmelden. Sie werden dann regelmäßig über Neuigkeiten aus dem Bereich "Asyl - Migration - Integration" informiert. 

 

Ihre Daten behandeln wir natürlich vertraulich und verwenden sie ausschliesslich für den Versand des Newsletter. Selbstverständlich können Sie den Newsletter jederzeit abbestellen.

 

Newsletter-Archiv

Die bisher veröfftentlichten Newsletter finden Sie hier.

 

Melden Sie sich hier für unseren Newsletter an:

Unterstützung durch ehrenamtliche Helfer

Wie Ehrenamtliche den Asylbewerbern helfen können, was es dabei zu beachten gilt und wie die Zusammenarbeit mit den Hauptamtlichen aus der Verwaltung funktioniert, wird hier beschrieben.

Runder Tisch Asyl

Einmal im Monat treffen sich Vertreter der Helferkreise zum "Runden Tisch Asyl" in der Klosterbibliothek am Landratsamt Freising. Hier haben sie die Gelegenheit, sich untereinander auszutauschen, und sie bekommen die neuesten Informationen vom Hauptamtlichen Integrationslotsen Herrn Büttner.

Hilfe für traumatisierte Flüchtlinge

Flüchtlinge haben zumeist viel durchgemacht. Krieg, Terror und Verfolgung im eigenen Land, eine strapaziöse Reise auf der Suche nach einer besseren Zukunft. Diese Erlebnisse können traumatisierend sein. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat einen Ratgeber zusammengestellt, wie Ehrenamtliche diesen Menschen am besten begegnen.

Rundfunkbeitrag: Wer muss zahlen?

Müssen Asylbewerber den Rundfunkbeitrag bezahlen? Manche Menschen können sich von der Zahlung befreien lassen. Zum Beispiel, wenn Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder andere Sozialleistungen bekommen. Für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag muss ein Antrag gestellt werden. Was zu tun ist, ist im nebenstehenden Flyer aufgelistet.

Erweitertes Führungszeugnis

Ehrenamtliche Helfer, die mit Kindern arbeiten, brauchen ein erweitertes Führungszeugnis. Hier ist der entsprechende Antrag zu finden. Er muss von der Organisation, in deren Rahmen die ehrenamtliche Tätigkeit stattfindet (z.B. Nachbarschaftshilfe, Kirchengemeinde), ausgefüllt und dann über die Meldebehörde beantragt werden. Wenn die ehrenamtliche Tätigkeit unentgeltlich erfolgt, wird keine Gebühr für die Ausstellung des Führungszeugnisses erhoben.

Bayerische Ehrenamtsversicherung

Für viele Menschen gehört bürgerschaftliches Engagement ganz selbstverständlich zu ihrem Leben. Die große Einsatzfreude lässt allerdings oft die Risiken vergessen, die mit freiwilliger Betätigung verbunden sein können. Oft merken ehrenamtlich Tätige erst im Schadensfall, dass kein oder kein ausreichender Ver­sicherungsschutz besteht. Die Bayerische Staatsregierung hat die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement in Bayern verbessert.

Achtung vor islamistischen Anwerbeversuchen

An mehreren Orten in Bayern haben Islamisten versucht, Kontakte zu Flüchtlingen herzustellen. Ehrenamtliche sollten daher wachsam sein und Hinweise auf "falsche Freunde" oder Anzeichen von Radikalisierung bei Asylbewerbern erkennen. Die wichtigsten Informationen dazu hat das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz in einem Flyer zusammengefasst.

Schutz vor Krankheiten

Das Bayerische Landesamt informiert Ehrenamtliche über Krankheiten, mögliche Infektionsgefahren und wirksame Schutzmaßnahmen.

Vorsicht beim Baden

Dass Menschen mit Migrationshintergrund ertrinken, hat im Sommer 2015 in Bayern erschreckende Schlagzeilen gemacht. Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) hat Hinweise zusammengestellt, um dieser Gefahr zu begegnen.


Ansprechpartner

Hauptamtliche Integrationslotsin

Alexandra Solty

Zimmer: 581

Tel: 08161/600-736

E-Mail: integrationslotse[at]kreis-fs.de

Soziales/Asyl

Sandra Schulenberg

Tel: 08161/600-339 

E-Mail: sandra.schulenberg[at]kreis-fs.de

 

Hier finden Sie die Zuständigkeiten im Bereich Asyl Verwaltung sowie für die Integrations- und Migrationsberatung nach Gemeinden.

 

Bürgerservice Kontakt

Kontakt
Sie können uns Ihre Fragen, Wünsche, Anregungen oder Beschwerden mitteilen. Wir werden diese umgehend bearbeiten und Sie darüber informieren, wie es weiter geht.
Mit der Nutzung dieses Formulares stimmen Sie zu, dass wir Ihre Daten speichern und verarbeiten. Weitere informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Bürgerhilfsstelle