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Eintragung der Schlüsselzahl B196

Seit 31.12.2019 ist es möglich, mittels Fahrerschulung den Eintrag der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein zu beantragen. Damit wird die Berechtigung erworben, folgende Kraftfahrzeuge zu führen:

 

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.  Diese Berechtigung gilt nur im Inland. (Rechtsgrundlage: § 6b der Fahrerlaubnis-Verordnung)

 

Voraussetzungen hierfür sind:

- Mindestalter: 25 Jahre

- Ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnislasse B von mindestens von 5 Jahren 

 

Die Antragestellung kann mittels der unten aufgeführten Unterlagen schriftlich erfolgen. Für die Eintragung der Schlüsselzahl muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Hierfür ist auf dem bei den Downloads hinterlegtem Kontrollblatt über dem fettgedruckten schwarzen Streifen innerhalb des Rechtecks die Unterschrift für den neuen Führerschein zu leisten.

Anträge und Dokumente

Zur Eintragung der Schlüsselzahl B 196 (Kosten: 38,60 €; Hierfür erhalten Sie nach Antragstellung eine Kostenrechnung zugesandt.) sind folgende Unterlagen beim Landratsamt einzureichen:


- Kopie von gültigem Personalausweis (oder Kopie von gültigem Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)
- Führerschein (in Kopie)
- Unterschrift für neuen Führerschein (auf Kontrollblatt)
- 1 biometrisches Lichtbild neuesten Datums ohne Kopfbedeckung - nicht älter als 2 Monate (Format 35 x 45 mm)
- Bescheinigung über die Fahrerschulung (im Original)
- falls noch kein EU-Kartenführerschein im Besitz sein sollte - siehe Umtausch in den EU-Kartenführerschein

 

Bitte beachten Sie: Sie müssen das nebenstehende Informationsblatt zur Erhebung personenbezogener Daten sorgfältig durchlesen und die Einwilligungserklärung unterschrieben mitschicken!

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