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Jugendhilfeplanung im Landkreis Freising

Veröffentlichungen

 

Als einer der ersten in Bayern hat der Landkreis Freising mit seinem hohen Zuzug junger Familien den gesetzlichen Auftrag, Jugendhilfeplanung als ständige Aufgabe zu betreiben, in Angriff genommen. Bereits 1991 verabschiedete der Jugendhilfeausschuß den ersten Teil des kommunalen Jugendplans, der seither in Teilplänen fortgeschrieben wird. Die Kinder- und Jugendhilfe ist ein wesentlicher Aufgabenbereich für den Landkreis Freising. Durch das Inkrafttreten des neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) hat die Jugendhilfe einen beträchtlichen Wandel erlebt. Im Landkreis Freising waren wir auf der Basis der bisherigen Jugendhilfeplanung und Ihren Umsetzungsergebnissen auf die Herausforderungen gut vorbereitet.
Die Kommunen als öffentliche Träger der Jugendhilfe sind dazu verpflichtet, Einrichtungen, Dienste und Angebote so zu planen, dass

 

  • Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und gepflegt werden können,
  • ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleistet ist,
  • junge Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen besonders gefördert werden,
  • Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können.

 

Aufgaben der Jugendhilfeplanung

Die wesentlichen Aufgaben der Jugendhilfeplanung sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz beschrieben:

 

  • Um einen Überblick über die Einrichtungen und Angebote im Landkreis zu erhalten, wird zunächst der Bestand an Einrichtungen und Diensten festgestellt.
  • In einem nächsten Schritt wird der Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum ermittelt. Hierbei ist auch interessant, unter welcher Zielsetzung gearbeitet wird und wie die Nutzerinnen und Nutzer, also die Kinder, Jugendlichen und Eltern die Angebote bewerten und was sie sich wünschen.
  • Auf dieser Grundlage kann der Landkreis konkrete Ziele aufstellen. Gesetzlich sind die Kommunen dazu verpflichtet, die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen und dabei Vorsorge zu treffen, dass auch auf einen unvorhergesehen Bedarf flexibel reagiert werden kann.

 

An wen wendet sich Jugendhilfeplanung?

Jugendhilfeplanung ist zu aller erst eine Planung für und mit den Betroffenen, also mit den Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern. Jugendhilfeplanung bezieht die Akteure der Jugendhilfe in den Planungsvorgang mit ein. So werden die Freien Träger der Dienst und Einrichtungen, Fachleute aus verschiedenen Bereichen, in den Landkreisen die Gemeinden und der Jugendhilfeausschuß an der Planung beteiligt. Jugendhilfeplanung will dazu beitragen,

 

  • die Prävention zu fördern,
  • die Arbeit der unterschiedlichen Anbieter miteinander vernetzen, damit die jeweils beste Hilfe zur Anwendung kommt,
  • neue Angebote schaffen und
  • die Hilfe zur Selbsthilfe fördern

 

Die Ergebnisse der Planung sollen sowohl dem Landkreis, den kreisangehörigen Gemeinden und den freien Trägern als ein brauchbares Hilfsmittel für ihre eigenen Planungen dienen.

 


 

Ansprechpartner

Silvia Flenner

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Fax            08161/600-609

silvia.flenner[at]kreis-fs.de

 

 

 

Arabella Gittler-Reichel

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