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Lebensmittelüberwachung

Im Sachgebiet 32 ist auch die Lebensmittelüberwachung organisiert.

Die vier Lebensmittelüberwachungsbeamten nehmen ihre Tätigkeiten dabei vor allem im Außendienst wahr.

Im Rahmen des Außendienstes werden dabei vorrangig

 

  • Lebensmittelbetriebe (z.B. Gaststätten, Bäckereien, aber auch Einzelhändler) überprüft und
  • Proben entnommen.

Im Rahmen der Kontrollen werden insbesondere die Betriebshygiene, die Personalhygiene, der Warenverkehr und die Lagerung von Lebensmitteln überprüft - kurz:

 

Grundsätzlich werden sämtliche Gegebenheiten, welche (negative) Auswirkungen auf das abgegebene Lebensmittel haben können, festgestellt und bewertet. Falls hierbei Abweichungen von lebensmittelrechtlichen Hygienevorschriften festgestellt werden, werden die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet.

 

Im Rahmen der Probenentnahme haben die Beamten im Jahr 2024 etwa 500 Proben entnommen.

 

Es werden Proben von Lebensmitteln, von Bedarfsgegenständen, die in Kontakt mit Lebensmitteln kommen (können) aber auch von Kosmetika entnommen.

 

Die Probenahme erfolgt dabei entsprechend eines vorgegebenen Probenplanes aber auch im Rahmen von Verbraucherbeschwerden, sowie wenn Auffälligkeiten festgestellt werden (Verdachtsproben).

 

Der Probegegenstand kann hierbei sämtliche Produkte von A wie Apfel bis Z wie Zahncreme umfassen.

Kontakt

Die Lebensmittelüberwachung ist unter den vier Lebensmittelüberwachungsbeamten örtlich aufgeteilt.

 

Welcher Beamte für Ihr Anliegen zuständig ist entnehmen Sie bitte diesem Dokument.

 

Sie können Ihre Anfrage auch per Mail unter Nennung des (geplanten) Betriebs-/Wohnsitzes an das folgende Funktionspostfach senden: lue[at]kreis-fs.de

Bürgerservice Kontakt

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