Vorlesen

Sozialhilfe

Im Rahmen der Sozialhilfe werden u. a. folgende Leistungen erbracht:

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine eigenständige vorrangige Leistung innerhalb des Sozialhilferechts. Sie springt - unabhängig von einer vorherigen Beitragszahlung zur Rentenversicherung - immer dann ein, wenn die Rente oder das sonstige Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Grundsicherung nach dem SGB XII kann für Personen gewährt werden, die die Altersgrenze erreicht haben. Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für nach dem 31. Dezember 1946 Geborene gelten die im Gesetz angegebenen Altersgrenzen. Leistungsberechtigt ist auch, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll erwerbsgemindert ist und es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.

Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)

Hilfe zum Lebensunterhalt kann gewährt werden, wenn kein Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, sowie kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) besteht, d. h. im Wesentlichen, wenn jemand außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, weniger als drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Diese Erwerbsminderung muss länger als sechs Monate, jedoch nicht auf Dauer vorliegen.

Hilfen zur Gesundheit

Hilfen zur Gesundheit kann man erhalten, wenn kein Krankenversicherungsschutz besteht und die sozialhilferechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Rahmen der Hilfen zur Gesundheit werden die Leistungen im gleichen Umfang gewährt, wie sie von der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden.

Bestattungskosten

Die Kosten einer Bestattung können übernommen werden, soweit dies den zur Übernahme der Bestattungskosten Verpflichteten - meist Verwandte des/der Verstorbenen - nicht zuzumuten ist.

Hilfe zur Pflege

Fragen rund um die Leistungen der Hilfe zur Pflege, ab Pflegegrad 2, richten Sie bitte an den Bezirk Oberbayern.

Falls Sie nicht pflegeversichert sind bzw. sollten die Leistungen der Pflegeversicherung und Ihr Einkommen/Vermögen nicht ausreichen, die erforderliche Pflege zu finanzieren, wenden Sie sich bitte an den

 

Bezirk Oberbayern

Vor-Ort-Beratung

Pflegestützpunkt Freising

Münchner Straße 4

85354 Freising

Telefon: 089/2198-21065

E-Mail: beratung-fs[at]bezirk-oberbayern.de


Weiterführende Informationen:

Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.


Formulare und Dokumente:


Ansprechpartner Grundsicherung / HLU / Hilfen zur Gesundheit:

Zuständigkeit: Q - Schauen, 

 

Melanie Keller
Gruppenleitung
Tel.Nr.: 08161/600-380
E-Mail: Sozialhilfe-SGB12[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Freitag
Zimmer: 631


Zuständigkeit: A - Gal
 
Isabella Krojer

Tel.Nr.: 08161/600-388
E-Mail: Sozialhilfe-SGB12[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Freitag
Zimmer: 626


Zuständigkeit: Schaueo - Z, 

 

Bettina Weilermann

Tel.Nr.: 08161/600-491
E-Mail: Sozialhilfe-SGB12[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Freitag
Zimmer: 623


 

Zuständigkeit Urkainehilfe

 

Nina Waser

Tel.Nr.: 08161/600-381
E-Mail: Sozialhilfe-SGB12[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Freitag
Zimmer: 625

Zuständigkeit: Ii - Mitte,  

Saskia Fohrmann

Tel.Nr.: 08161/600-396
E-Mail: Sozialhilfe-SGB12[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Freitag
Zimmer: 626


Zuständigkeit: Mittf - P, 
 

Beate Erbe-Ihre

Tel.Nr.: 08161/600-398
E-Mail: Sozialhilfe-SGB12[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Mo-Di, Do-Fr
Zimmer: 629


Zuständigkeit Gam - Ih

 

Michaela Brunner  


Tel.Nr.: 08161/600-593
E-Mail: Sozialhilfe-SGB12[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag
Zimmer: 625

Ansprechpartner Hilfen in besonderen Lebenslagen / Bestattungskosten:

 

Roland Scherk

Zuständigkeit: A - Z

Tel.Nr.: 08161/600-284
E-Mail: roland.scherkl[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Freitag
Zimmer: 579

Ansprechpartner Unterhaltsüberprüfungen / Rechtsbehelfe:

Melanie Keller
Unterhaltsüberprüfungen Rechtsbehelfe

Gruppenleitung


Tel.Nr.: 08161/600-380
E-Mail: melanie.keller[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Freitag
Zimmer: 631

Bürgerservice Kontakt

Kontakt
Sie können uns Ihre Fragen, Wünsche, Anregungen oder Beschwerden mitteilen. Wir werden diese umgehend bearbeiten und Sie darüber informieren, wie es weiter geht.
Mit der Nutzung dieses Formulares stimmen Sie zu, dass wir Ihre Daten speichern und verarbeiten. Weitere informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Bürgerhilfsstelle