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Wohngeld

Wohngeld-Plus-Reform

Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist.

 

Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten.

 

Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen. Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.

Was ist das neue Wohngeld-Plus?

Erklär-Videos


Wohngeld

Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.

 

Diesen Zuschuss gibt es als:

 

  • Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers und als
  • Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung

 

Ob und in welcher Höhe Wohngeldleistungen zustehen, hängt ab von

 

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • der Höhe des Gesamteinkommens
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

 

Wohngeld kann nur gewährt werden, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Antragsformulare erhalten Sie bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in der Ihr Wohnraum liegt, oder bei der Wohngeldbehörde im Landratsamt Freising. Der Antrag ist von der wohngeldberechtigten Person (Mieter oder Eigentümer des selbst genutzten Wohnraums) zu stellen und bei der Wohngeldbehörde einzureichen.


Weiterführende Informationen:


Formulare und Dokumente:


Ansprechpartner:

 

Zuständigkeit: A-B

Alexandra Fischer
Tel.Nr.: 08161/600-389
E-Mail: wohngeldbehoerde@kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag
Zimmer: 624


Zuständigkeit: W-Z

Roland Schweiger
Tel.Nr.: 08161/600-387
E-Mail: wohngeldbehoerde[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Dienstag - Freitag
Zimmer: 622


Zuständigkeit: C-G, V


Lena Frombeck
Tel.Nr.: 08161/600-682

E-Mail:wohngeldbehoerde[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Freitag
Zimmer: 624


Zuständigkeit: O, R-S

Christine Onnich
Tel.Nr.: 08161/600-683
E-Mail: wohngeldbehoerde[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Freitag
Zimmer: 620

 

Zuständigkeit: H-J, M-N,


Denise Eckold
Tel.Nr.: 08161/600-617
E-Mail: wohngeldbehoerde[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Freitag
Zimmer: 620


Zuständigkeit: K-L, T

Alina Tielmann
Tel.Nr.: 08161/600-598
E-Mail: wohngeldbehoerde[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Freitag
Zimmer: 622


Zuständigkeit: P-Q, U

Margot Diewald
Tel.Nr.: 08161/600-386
E-Mail:wohngeldbehoerde[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Dienstag
Zimmer: 627


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