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Oldtimer: Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung

Für die Zuteilung von roten Kennzeichen werden folgende Unterlagen benötigt:

 

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte) zur wiederkehrenden Verwendung gem. § 16 FZV
  • Führungszeugnis (zu beantragen bei ihrer Gemeinde)
    gem. § 30, Abs. 5 BZRG (zur Vorlage bei Behörden)
     
  • Auszug aus dem Punkte-Verkehrszentralregister von Flensburg, kann
    via Internet beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragt werden www.kba.de

  • eine Abnahme des Fahrzeuges bei einem amtl. anerkannten Sachverständigen nach § 23 StVZO ist erforderlich
  • Vollmacht mit SEPA-Lastschriftmandat/Einzug Kfz-Steuer wenn eine andere Person damit beauftragt wird

  • (auch unbedingt bei Familienangehörigen erforderlich)
  • Fahrzeugbriefe (wenn keine vorhanden, bitte in unserer Kfz.-Zulassungsbehörde nachfragen)

Hinweise

Die Ausstellung eines Oldtimer-Fahrzeugscheines ist nur möglich, wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist  oder wird.

Die Fahrzeuge müssen gewissen Kriterien entsprechen. Um als Oldtimer-Fahrzeug anerkannt zu werden, muss das Erstzulassungsdatum dieser Fahrzeuge analog zu den Historie-Kennzeichen mindestens 30 Jahre zurück liegen. Vor Zuteilung dieses Kennzeichens ist eine Abnahme des Fahrzeuges bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 23 StVZO erforderlich. 

Falls Sie weitere Informationen benötigen, informieren Sie sich bitte hierüber in unserer Kfz.-Zulassungsbehörde.

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