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Leasingbriefe bzw. sicherungsübereignete Fahrzeugbriefe

Bei Zulassungen oder Änderungen der Fahrzeugunterlagen wird meistens die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) benötigt.

Daher bitten wir, informieren Sie Ihre Bank oder Leasingpartner bei der die Zulassungsbescheinigung Teil II aufliegt darüber, dass Änderungen oder sonstige Zulassungsangelegenheiten in unserer  Zulassungsbehörde zu erledigen sind.

Die Bank schickt die Zulassungsbescheinigung Teil II  zu uns, damit wir die anstehenden Angelegenheiten bearbeiten können.

 

Wir raten Ihnen telefonisch nachzufragen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II von der Bank bei uns eingegangen ist. So können Sie sich unnötige Unannehmlichkeiten ersparen.

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Sie können uns Ihre Fragen, Wünsche, Anregungen oder Beschwerden mitteilen. Wir werden diese umgehend bearbeiten und Sie darüber informieren, wie es weiter geht.
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