Ausbildung zum/zur Verwaltungswirt/in (2. QE)
Ausbildung für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nicht-technischer Verwaltungsdienst
Kontakt:
Monika Teibl
Telefon: (08161) 600-199
Welche Aufgaben hat ein/e Verwaltungswirt/in?
Als Beamter/in der zweiten Qualifikationsebene nehmen Sie Aufgaben als Sachbearbeiter in den verschiedenen Bereichen des Landratsamtes wahr.
Zum Beispiel:
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Straßenverkehrsamt
- Personalverwaltung
- Jugendamt
- Sozialverwaltung
- Bauwesen
Ablauf der Ausbildung
Während des 2-jährigen Vorbereitungsdienstes werden Sie theoretisch und praktisch ausgebildet. Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils im September eines Jahres.
Während eines Praktikums werden Sie in den verschiedenen Sachgebieten des Landratsamtes eingesetzt.
Die theoretische Ausbildung erfolgt in 5 Fachlehrgängen, die von der Bayerischen Verwaltungsschule veranstaltet werden. Ortskurse können i.d.R. in München oder in Landshut besucht werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Lehrgänge an Fortbildungsstätten der Bayerischen Verwaltungsschule zu besuchen, wo die Teilnehmer internatsmäßig untergebracht werden.
Am Ende der Ausbildung wird eine Qualifikationsprüfung mit einem mündlichen und einem schriftlichen Teil abgehalten.
Wirtschafts- und Finanzlehre:
- Verwaltungsbetriebswirtschaft
- öffentliche Finanzwirtschaft
Recht:
- Staatskunde
- Europarecht
- Verwaltungsrecht
- Kommunalrecht
- Recht des öffentlichen Dienstes
- Sicherheitsrecht
- Privatrecht
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden und mindestens 29 Urlaubstagen im Jahr.
Anwärterbezüge
Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1030,00 € brutto gezahlt.
Perspektiven nach der Ausbildung
Als Verwaltungswirt haben Sie die Möglichkeit zwischen den verschiedenen Abteilungen des Landratsamtes zu wechseln und unterschiedlichen Aufgaben wahrzunehmen. Besonders qualifizierte Beamtinnen und Beamte haben außerdem die Chance, in die dritte Qualifikationsebene aufzusteigen.
Mögliche Arbeitgeber
- Gemeinden
- Verwaltungsgemeinschaften
- Zweckverbände
- Städte
- Landkreise
- Bezirke
- Freistaat Bayern
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Hauptschul- oder mittlerer Bildungsabschluss
- erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren des Landespersonalausschusses http://www.lpa.bayern.de/
- Sollten Sie sich nicht für dieses Verfahren angemeldet haben, kommt für Sie eine Bewerbung nicht in Frage.
- Das Zeugnis vom Landespersonalausschuss kann auch nachgereicht werden.
- sonstige Eigenschaften für die Berufung in das Beamtenverhältnis (deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates, gesundheitliche Eignung, Verfassungstreue)
- Teamfähigkeit
Weitere Informationen
Ihre Bewerbung
Wir freuen uns auf:
- aussagekräftige Bewerbungsunterlagen
- einen tabellarischen Lebenslauf
- eine Kopie des letzten Schulzeugnisses
- ggf. Kopien von Praktikumsbescheinigungen oder sonstigen Zeugnissen
- Prüfungszeugnis mit Platzziffer des Auswahlverfahrens (kann nachgereicht werden)
Bewerbungsschluss:
Immer im September des Jahres vor Ausbildungsbeginn.
Beachten Sie die Stellenangebote in der Tageszeitung sowie im Internet auf unserer Homepage.
Haben Sie noch Fragen?
Dann wenden Sie sich bitte an:
Monika Teibl
Telefon: (08161) 600-199
Landratsamt Freising
-Personalverwaltung-
Landshuter Straße 31
85356 Freising