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Nahverkehrsplan des Landkreises Freising

Das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG, Art. 12 Nr. 1 sowie Art. 13) gibt den Aufgabenträgern die Möglichkeit, für ihr Gebiet einen Nahverkehrsplan aufzustellen.


Der Nahverkehrsplan soll Ziele und Konzeption des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs beinhalten und hat mit den anerkannten Grundsätzen der Nahverkehrsplanung, den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung, der Städteplanung und den Belangen des Umweltschutzes sowie mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit überein zu stimmen.

Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Landkreises Freising

Das Konzept zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans im Landkreis Freising steht. Wichtigste Komponente ist die Schaffung von Expressbussen und Tangentialverbindungen.

 

Die 2. Fortschreibung des Nahverkehrplans im Landkreis Freising wurde am 26.09.2019 durch den Ausschuss für Planung, Umwelt, Tourismus, Landkreisentwicklung und Infrastruktur verabschiedet. Es sind 36 Maßnahmen aufgelistet, von denen einige bereits - ganz oder teilweise - zu den Fahrplanwechseln 2018/19 und 2019/20 umgesetzt werden konnten. 

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