Vorlesen

Wassercent in Bayern: Informationsschreiben an Entgeltpflichtige versandt: Rückmeldung bitte bis 30. November

Seit Anfang dieses Jahres gilt in Bayern ein neues Wasserentnahmeentgelt für Grundwasser in Höhe von 0,10 Euro pro Kubikmeter. Inzwischen hat das Landratsamt Freising Informationsschreiben zur Erhebung des „Wassercent“ an die betroffenen Entgeltpflichtigen versandt.

 

Darin werden diese zur Überprüfung und Bestätigung ihrer Daten aufgefordert. Gleichzeitig bittet sie das Landratsamt darum, die erforderliche Rückmeldung rechtzeitig bis spätestens 30. November abzugeben. Eine fristgerechte Antwort erleichtert die weitere Bearbeitung und trägt dazu bei, dass das Verfahren ohne Verzögerungen fortgeführt werden kann.

 

Für Fragen oder bei Unklarheiten zum Inhalt des Schreibens können sich die Empfänger gerne an das Landratsamt Freising wenden, am besten per E-Mail an wassercent@kreis-fs.de.

 

Entgeltpflichtig gem. Art. 78 BayWG sind Personen mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser oder solche, die Grundwasser ohne Zulassung entnehmen. 

 

Weitere Informationen zum Thema Wassercent sind im Internet unter folgenden Links zu finden:
https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/novelle_baywg/index.htm 
Wasserrecht und Wasserwirtschaft