Wegen der seit Sonntag, 14. Februar, gültigen Einstufung von Tschechien und Tirol als Virusvariantengebiet wird die Bundespolizei nach einer sehr kurzen Übergangsfrist bereits ab Mittwoch, 17. Februar, nur noch Grenzgängern den Grenzübertritt erlauben, die über den Nachweis eines negativen Coronatests und eine amtliche Bescheinigung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde verfügen. Darauf weist das Landratsamt Freising hin.
Die Bescheinigung darf nur den Personen ausgestellt werden, die systemrelevante Tätigkeiten in einem systemrelevanten Betrieb ausüben, welcher bis spätestens Dienstag, 16. Februar, dem Bundesministerium des Innern (BMI) gemeldet wurde.
Betroffene Betriebe werden daher gebeten, sich per Email (einreisebescheinigung[at]kreis-fs.de) oder telefonisch (08161/600-82654) mit dem Landratsamt Freising in Verbindung zu setzen. Zusammen mit der Führungsgruppe Katastrophenschutz am Landratsamt wird man diese Betriebe bei der erforderlichen Meldung unterstützen.
Wir bitten um Verständnis und weisen darauf hin, dass das Landratsamt keinen Einfluss auf diese kurze Fristsetzung hat.