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Allgemeinverfügung des Landratsamts Freising: Rinder dürfen nicht mehr gegen BVD geimpft werden

Rinder dürfen im Landkreis Freising ab Samstag, 15. Mai, nicht mehr gegen Bovinen Virus Diarrhoe (BVD) geimpft werden. Außerdem können geimpfte Tiere nicht in andere Ställe gebracht werden. Das Landratsamt Freising hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die am 15. Mai in Kraft tritt.

 

Bei der Bovinen Virus Diarrhoe handelt es sich um eine weltweit verbreitete Virusinfektion des Rindes. Die Erkrankung kann sowohl symptomlos verlaufen als auch mit Durchfällen, respiratorischen Problemen und Leistungsabfall einhergehen. Vereinzelt kommt es jedoch auch zu schweren Verläufen mit Todesfällen. Infiziert sich ein trächtiges Tier, kann es zu Aborten und Missbildungen oder zur Geburt von unterentwickelten und lebensschwachen Kälbern kommen. Bei Infektion des Fetus zwischen dem 30. und 90. Trächtigkeitstag kann ein persistent BVDV-infiziertes Kalb, auch PI-Tier genannt, entstehen. Diese bilden selbst keine Antikörper und scheiden lebenslang große Mengen des BVD-Virus aus. Sie spielen daher eine Hauptrolle bei der Übertragung. PI-Tiere selbst können wiederum an einer Sonderform der BVDV-Infektion erkranken, der sogenannten Mucosal Disease (MD).

 

Infolge langjähriger Bekämpfungsprogramme nach Maßgabe der nationalen BVDV-Verordnung seit dem Jahr 2011 tritt die BVD in Deutschland nur noch sehr vereinzelt auf. Mit Inkrafttreten des neuen EU-Tiergesundheitsrechts am 21. April 2021 können Mitgliedstaaten oder Zonen von Mitgliedstaaten den Status „seuchenfrei“ in Bezug auf die BVD erlangen bzw. sich optionale Tilgungsprogramme genehmigen lassen. Bayern hat die entsprechenden Anträge bei der EU-Kommission gestellt.

 

Die in diesem Zusammenhang vom Landratsamt Freising erlassene Allgemeinverfügung ist eine Maßnahme, die mit diesem Antrag einhergeht.  Sie beinhaltet sowohl das Verbot der Impfung von Rindern gegen die Infektion mit dem BVD-Virus als auch ein Einstallungsverbot für geimpfte Rinder. Diese Vorgaben der Allgemeinverfügung gelten ab 15. Mai.

 

Vorsorglich weist das Veterinäramt Freising darauf hin, dass alle BVDV-unverdächtigen, nicht gegen die Infektion geimpften Rinder von einem schriftlichen oder elektronischen Nachweis über die BVDV-Unverdächtigkeit des jeweiligen Rindes begleitet werden müssen. Bei Fragen steht das Veterinäramt unter Telefon 08161/600-123 oder per E-Mail an veterineramt[at]kreis-fs.de zur Verfügung.

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