Die Bayerische Staatsregierung gewährt auch dieses Jahr den Sport- und Schützenvereinen die Vereinspauschale. Grundlage der Vereinsförderung bildet die Anzahl der erwachsenen Mitglieder (über 26 Jahre) und sonstigen Mitglieder (bis einschließlich 26 Jahre) sowie der Übungsleiter und Trainer im Verein.
Die Vereine können ihre Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen bis spätestens Montag, 3. März, beim Landratsamt Freising (Kommunalaufsicht, Frau Wöhrl, Landshuter Straße 31, 85354 Freising) einreichen. Unterlagen, die danach eingehen, können wegen der Ausschlussfrist der Sportförderrichtlinien nicht mehr berücksichtigt werden.
Online-Antrag und weitere Informationen
Bei Fragen kann man sich im Landratsamt an Alexandra Wöhrl wenden, telefonisch unter 08161/600-62155 oder per E-Mail an sportfoerderung[at]kreis-fs.de.