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Belastetes Altholz kann nicht am Wertstoffhof entsorgt werden

Altholz ist nach den gesetzlichen Bestimmungen der Altholzverordnung in vier verschiedene Gruppen eingeteilt. Die Kategorien I bis III sind für die Umwelt weitgehend unschädlich. Das sind in der Regel die Hölzer aus dem Innenbereich, wie beispielsweise naturbelassenes, verleimtes oder beschichtetes Holz, aber ohne Holzschutzmittel. Außenbereichshölzer wie Gartenzäune, -häuser und -möbel, Fensterstöcke, imprägnierte Hölzer etc. gehören jedoch zum Altholz der Kategorie IV und werden nach der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Freising nicht an den örtlichen Wertstoffhöfen angenommen.

 

Diese Hölzer gelten wegen der Schadstoffbelastung als gefährliche Abfälle und brauchen einen besonderen Entsorgungsweg. Sie dürfen auch nicht mit dem sonstigen Restmüll in der Müllverbrennungsanlage verbrannt werden. Bürgerinnen und Bürger können, wie auch Sperrmüll in größeren Mengen, Außenbereichsholz bei der Firma Wurzer in Eitting, Am Kompostwerk 1, entsorgen.
 

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