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Endlagersuche für Atommüll: Beteiligung an der Fachkonferenz Teilgebiete

„Wir nehmen unsere Beteiligungsrechte vollumfänglich wahr. Es gibt im Moment wirklich keinen Grund, sich Sorgen zu machen.“ Mit diesen Worten kommentierte Landrat Helmut Petz in einer auf vielfachen Wunsch anberaumten Videokonferenz mit Bürgermeistern sowie Kreistagsmitgliedern den aktuellen Stand der Endlagersuche für Atommüll.

 

Angesichts der schlechten Erfahrungen mit dem ursprünglich geplanten Atommüll-Endlager Gorleben hatte der Bundesgesetzgeber im Jahr 2017 das sogenannte Standortauswahlgesetz erlassen, mit dem die Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle vom Kopf auf die Füße gestellt werden soll: Die Endlagersuche soll in einem wissenschaftsbasierten und zugleich partizipativen Verfahren betrieben werden.

 

In einem ersten Schritt soll die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) nach geowissenschaftlichen Kriterien diejenigen Teilgebiete ermitteln, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten lassen, und alle übrigen Gebiete aus dem Verfahren nehmen. Aus den geologisch geeigneten Teilgebieten sollen Standortregionen für die weitere über- und untertägige Erkundung ausgewählt werden.

 

Infoplattform zur Endlagersuche

 

Diese sollen dann in einem zweiten Schritt unter Heranziehung planungswissenschaftlicher Abwägungskriterien und Sicherheitsanforderungen weiter eingeengt werden, um dem Bundesgesetzgeber in einem dritten Schritt eine abschließende Auswahlentscheidung zu ermöglichen. Das Gesetz verspricht eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung, die nach Festlegung der Teilgebiete in mehreren Fachkonferenzen sowie nach Einengung auf bestimmte Standortregionen in Regionalkonferenzen eine intensive fachwissenschaftliche Diskussion ermöglichen soll.

 

Im Herbst 2020 veröffentlichte die BGE ein erstes Zwischenergebnis – den sogenannten Zwischenbericht Teilgebiete. Darin werden 54 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland für eine Endlagerung als geologisch geeignet angesehen. Auch Teile des nördlichen Landkreises Freising mit den Gemeinden Rudelzhausen, Au, Nandlstadt, Hörgertshausen, Gammelsdorf, Mauern und Wang gehören dazu.

 

Erste Fachkonferenz am Wochenende

Am kommenden Wochenende (vom 5. bis 7. Februar 2021) steht die erste Fachkonferenz Teilgebiete an. Landrat Petz und der Leiter der Bau- und Umweltabteilung des Landratsamts, Alexander Gallus, haben ebenso angemeldet wie betroffene Landkreisgemeinden.

 

Fachkonferenz Teilgebiete: Was ist das?

 

In der Sitzung vom 28. Januar 2021 hatte der Landrat die Mitglieder des Kreisausschusses über diese Verfahrensbeteiligung informiert. Die Bevölkerung des Landkreises ist dadurch hellhörig geworden. Seither werden viele Fragen, die mit der Endlagersuche im Zusammenhang stehen, an das Landratsamt, aber auch an die betroffenen Gemeinden gerichtet. Die Bürgermeister hatten deshalb um ein Treffen zur Klärung offener Fragen gebeten, das nun am vergangenen Donnerstag Corona-bedingt als Videokonferenz stattfand. Die wichtigsten Botschaften:

 

  • Im Moment sind noch keinerlei inhaltliche Festlegungen getroffen worden, die den Interessen des Landkreises zuwiderlaufen könnten. Entschieden ist lediglich, dass 46 Prozent des Bundesgebiets aus geologischen Gründen für eine atomare Endlagerung nicht in Betracht kommen. Dass die genannten Gemeinden im nördlichen Teil des Landkreises wie mehr als die Hälfte Deutschlands geologisch als geeignet angesehen werden, ist eine vorläufige Einschätzung der BGE, die nun in den Fachkonferenzen Teilgebiete diskutiert werden soll.
  • Das Beteiligungsverfahren ist kritikwürdig. Bereits Mitte Oktober 2020 hatten die bayerischen Landräte in einer Videokonferenz mit dem Bayerischen Ministerpräsidenten und dem Umweltminister beanstandet, dass die in den Fachkonferenzen beteiligungsberechtigten Kommunen (Gemeinden und Landkreise) nicht annähernd über das erforderliche Fachwissen verfügen, um bei der Frage der geologischen Eignung ihres Gemeinde- oder Kreisgebiets auf Augenhöhe mitreden zu können, und dass die antwortfähigen Landesregierungen nicht beteiligungsberechtigt sind. Zu kritisieren sind ferner die äußerst kurzen Vorlaufzeiten für eine Beteiligung an den Fachkonferenzen. Landrat Petz wurde gebeten, diese Kritikpunkte im Beteiligungsverfahren anzubringen.
  • Die genannten Defizite schlagen jedenfalls im Ergebnis nicht durch. Das Bayerische Umweltministerium wirkt drohenden fachlichen Nachteilen der Kommunen im Beteiligungsverfahren dadurch entgegen, dass es ein „Bayerisches Begleitgremium“ eingerichtet hat, dessen Aufgabe es ist, alle betroffenen Regionen fachlich zu unterstützen und zu begleiten. Dabei geht es um die Sichtung, Aufbereitung und Bereitstellung aktueller Informationen des Bundes ebenso wie um die fachliche Unterstützung, Vernetzung und Hilfe vor Ort in den betroffenen Kommunen. Das Bayerische Begleitgremium wird die Kommunen auch bei der Entscheidung beraten, ob zu bestimmten Fragestellungen wissenschaftliche Gutachten in Auftrag gegeben werden sollen.

 

Landrat Petz: „Zusammenfassend lässt sich also sagen: Es besteht im Moment absolut kein Grund, sich Sorgen zu machen. Der Landkreis und Landkreisgemeinden haben ‚den Fuß in der Tür‘. Wir werden das weitere Verfahren aufmerksam beobachten und unsere Beteiligungsrechte inhaltlich nutzen, ggf. unter Zuhilfenahme der fachlichen Expertise des Bayerischen Begleitgremiums. Wir sind also im Verfahren gut unterwegs.“

 

Darüber hinaus hat Petz zum Thema Endlagersuche Kontakt zu den Landräten der Nachbarlandkreise aufgenommen und für Anfang März ein Treffen in Freising vereinbart. Schließlich wurde besprochen, die Bevölkerung über die weitere Entwicklung tagesaktuell und engmaschig zu informieren – über die Homepages des Landratsamts und der Landkreisgemeinden.

(Quelle: BASE)

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