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Entsorgung von Altpapier und Kartonagen im Landkreis Freising: Wichtige Hinweise für die Bürgerinnen und Bürger

Im Landkreis Freising gelten klare Regelungen zur Entsorgung von Altpapier und Kartonagen. Um eine ordnungsgemäße und umweltfreundliche Entsorgung zu gewährleisten, möchte die Kommunale Abfallwirtschaft am Landratsamt Freising die Bürgerinnen und Bürger auf folgende Punkte hinweisen:

 

Altpapiercontainer auf den Containerinseln: In den Altpapiercontainern dürfen ausschließlich Papier, Zeitungen, Zeitschriften, Werbeprospekte und ähnliche bedruckte Papiere entsorgt werden. Der Einwurf von Kartonagen in diesen Containern ist ausdrücklich nicht gestattet.

 

Kartonagen: Kartonagen, auch Kleinkartonagen, müssen getrennt vom Altpapier entsorgt werden. Auf den Wertstoffhöfen sind spezielle Container für Kartonagen vorhanden. Diese können auf allen Wertstoffhöfen des Landkreises kostenfrei abgegeben werden. Wir bitten darum, Kartonagen vor der Entsorgung zu falten, um Platz zu sparen und die Container effizienter zu nutzen.

 

Papiertonnen: Es besteht auch die Möglichkeit, eine Papiertonne eines gewerblichen Sammlers zu bestellen und zu nutzen. Die Papiertonne hat ein Volumen von 240 Litern und bietet den Vorteil, dass hier Papier und Kartonagen gemischt entsorgt werden können. Es dürfen jedoch keine Kartonagen oder Altpapier in den Gelben Sack oder in die Altpapiercontainer auf den Containerinseln des Landkreises eingeworfen werden. Anbieter solcher Tonnen sind unter anderem die Firmen Heinz, Moosburg, Telefon 08761/680360 und Steiger, Eching, Telefon 08165/908 780-0.

 

Auf den Wertstoffhöfen des Landkreises können sowohl Altpapier als auch Kartonagen ordnungsgemäß getrennt abgegeben werden.

Für weiterführende Informationen verweisen wir auf

 

Bitte unterstützen Sie uns, die Entsorgung in unserem Landkreis umweltgerecht und effizient zu gestalten. Ihre Mithilfe trägt dazu bei, die Abfallwirtschaft zu optimieren und die Umwelt zu schonen.

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