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FFP2-Masken für Bedürftige verpackt und ausgeliefert

Mehr als 17.000 FFP2-Masken haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamts Freising am Mittwoch und Donnerstag in Briefumschläge verpackt. Diese gehen nun per Post an Bedürftige im Landkreis. Dazu zählen die Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Grundsicherung für Arbeitslose nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt).

 

Außerdem gingen über 14.000 Masken an die Gemeinden, um sie in den Obdachlosenunterkünften verteilen und an pflegende Angehörige ausgeben zu können. Die drei Tafeln im Landkreis erhielten je 500 FFP2-Masken für ihre Kunden, die nicht anderweitig eine Maske erhalten haben. Und auch das Frauenhaus Freising wurde beliefert.

 

Als Bezugsberechtigung für die pflegenden Angehörigen müssen diese den Bescheid der Pflegekasse, in dem die Pflegestufe und der hauptpflegende Angehörige festgestellt wird, bei der Gemeinde vorzeigen. Die Masken können ab der nächsten Woche in der jeweiligen Gemeindeverwaltung abgeholt werden.

 

Die FFP2-Maskenpflicht gilt seit Montag, 18. Januar, für öffentliche Nahverkehrsmittel wie Busse und Bahnen (einschließlich Bahnhöfen und Haltestellen) sowie im Einzelhandel, bei Arztbesuchen oder Gottesdiensten. Im Einzelhandel gilt sie nur für Kunden, nicht aber für die Beschäftigten. Eine FFP2-Maske muss in den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen getragen werden. Auch im Impfzentrum sowie auf den Wertstoffhöfen des Landkreises Freising besteht eine FFP2-Maskenpflicht.

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