Analog zu den Regelungen für Einzelhandel und Banken gilt ab Montag, 8. Februar, auch im Freisinger Landratsamt die FFP2-Maskenpflicht für Besucher, um Bürger und Beschäftigte besser vor dem Coronavirus zu schützen.
Ebenfalls zulässig sind Masken mit mindestens gleichwertiger Schutzwirkung wie FFP3 (Europa), N95 (NIOSH-42C FR84, USA), P2 (AS/NZ 1716:2012, Australien/Neuseeland), KF94 (Korea 1st Class KMOEL-2017-64), DS (Japan JMHLW-Notification 214,2018) und KN95 (GB2626-2006, China).
Nicht zulässig sind Masken mit Ausatemventil.