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Förderung von Eigenwohnraum - Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm

Der Freistaat Bayern und die Bayerische Landesbodenkreditanstalt setzen auch im Jahr 2019 die Förderung von Eigenwohnraum fort. Speziell betrifft dies im Bayerischen Wohnungsbauprogramm und im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm den Neubau und Erwerb (Alt- und Neubauten) von Eigenwohnraum in der Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen durch die Gewährung zinsverbilligter Darlehen.

 

Der Darlehenshöchstbetrag im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm beträgt weiterhin maximal ein Drittel der Gesamtkosten und kann neben einer zehn- oder 15-jährigen Zinsfestschreibung auch als sogenanntes Volltilgerdarlehen mit einer 30-jährigen Zinsfestschreibung beantragt werden.

 

Zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung, zum Beispiel für einen behindertengerechten Badumbau oder einen Treppenlift, können zudem leistungsfreie Baudarlehen in Aussicht gestellt werden, die mit einer fünfjährigen Belegungsbindung verbunden sind und nach deren Ablauf erlassen werden.

 

Die hierzu veröffentlichten Informationsbroschüren können unter

https://bayernlabo.de/foerderinstitut/privatpersonen/

und

https://www.kreis-freising.de/buergerservice/abteilungen-und-sachgebiete/bauamt/wohnraumfoerderung-sozialer-wohnungsbau.html

abgerufen oder im Bauamt des Landratsamtes Freising unter der Telefonnummer 08161/600-174 oder 08161/600-172 angefordert werden.

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