Das Gesundheitsamt Freising geht mit der Einführung der Online-Hygienebelehrung nach § 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) einen großen Schritt im Rahmen der „digitalen Transformation“. Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger schnell und unkompliziert jederzeit von zu Hause oder einem anderen Ort aus die Belehrung digital absolvieren. Damit erweitert das Landratsamt Freising seine digitalen Leistungen, um die Behördengänge noch einfacher zu gestalten.
Bevor Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln, in Verkehr bringen oder in Küchen von Gaststätten bzw. in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung erstmals arbeiten dürfen, benötigen sie eine Bescheinigung nach § 43 IfSG des Gesundheitsamts oder eines beauftragten Arztes über die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz, die nicht älter als drei Monate sein darf.
Diese sogenannte Hygienebelehrung kann ab sofort über die Homepage des Gesundheitsamtes Freising erworben werden.
Mehr Informationen zu Belehrungen nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Ziele der Belehrung sind das Erkennen und Vermeiden von Infektionskrankheiten und die Verhinderung der Weiterverbreitung sowie der Kontamination von Lebensmitteln. Außerdem erfahren die Teilnehmenden, wann eine Tätigkeit in den genannten Bereichen nicht mehr ausgeübt werden darf.
Das Projekt wird finanziert von der Europäischen Union – NextGenerationEU.