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Landkreis Freising klagt in einem Klagebündnis gegen Ewigkeitsbescheid des Luftamts Südbayern zur 3. Start- und Landebahn des Münchner Flughafens

Der Landkreis Freising hat heute beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Klage gegen den Bescheid des Luftamts Südbayern vom 30. September 2024 erhoben. Mit dem Bescheid wurde festgestellt, dass die Flughafen München GmbH (FMG) innerhalb der dafür geltenden Frist von zehn Jahren mit der Durchführung des Planfeststellungsbeschlusses zur Erweiterung des Flughafens um eine 3. Start- und Landebahn begonnen habe und der Planfeststellungsbeschluss daher nicht nach Ablauf der gesetzlichen Frist außer Kraft trete, sondern auf unbestimmte Zeit fortgelte („Ewigkeitsbescheid“).

 

Mit dem Landkreis klagen gemeinsam die Stadt Freising, die Gemeinde Berglern sowie fünf in ihrem Eigentum betroffene Privatpersonen. Das Klagebündnis hat Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger aus der Berliner Kanzlei Geulen & Klinger mit der Prozessvertretung beauftragt.  

 

Die Kläger rügen, dass das Luftamt in dem Verfahren grundlegende rechtsstaatliche Standards missachtet hat. So besteht die Verfahrensakte des Luftamts nur aus dem Antrag der FMG und dem Bescheid des Luftamts, nicht einmal eine Eingangsbestätigung über den Antrag soll es geben. Eine Überprüfung, ob die durch die FMG mitgeteilten Tatsachen zur angeblich begonnenen Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses zutreffend sind, hat nicht stattgefunden, auch keine Beteiligung der durch die 3. Start- und Landebahn Betroffenen.

 

Die Klagebegründung wird in den kommenden Wochen erarbeitet. Darin soll auch dargelegt werden, dass es an einer ausreichenden Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses fehlt. Landrat Helmut Petz geht es aber auch um den Inhalt: „Sicherlich – die Klagen werfen schwierige Rechtsfragen auf. Unsere Erfolgschancen halte ich trotzdem für gut. Denn anders als bei den ursprünglichen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2011, bei dem lediglich Prognosen für die Planrechtfertigung zur gerichtlichen Überprüfung standen, wissen wir jetzt, dass wir die 3. Start- und Landebahn definitiv nicht brauchen: Statt der für das Jahr 2020 prognostizierten 535.000 Flugbewegungen waren es im Jahr vor Corona (2019) gerade einmal 413.000 Flugbewegungen und im Jahr 2023 sogar nur noch 302.000. Für die von der geplanten 3. Start- und Landebahn ausgehenden Beeinträchtigungen gibt es deshalb schlicht keine Rechtfertigung mehr. Davor dürfen die FMG und auch die Planfeststellungsbehörde die Augen nicht verschließen, auch aus verfassungsrechtlichen Gründen. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass wir eine realistische Chance haben, die 3. Start- und Landebahn mit den angestrebten Gerichtsentscheidungen endlich zu ‚beerdigen‘. Diese Chance wollen wir nutzen!“

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