Der Landkreis Freising beabsichtigt, das System der Abfallwirtschaft und speziell die Tonnenbewirtschaftung auf neue Beine zu stellen. Die Auslieferung der Tonnen, der Verkauf von Restmüllsäcken auf den Wertstoffhöfen und der Erlass von Gebührenbescheiden sind eine Pflichtaufgabe, die der Landkreis aber seit den 1990er Jahren auf die Landkreisgemeinden übertragen hat. Dies soll sich nach dem Willen des Ausschusses für Planung und Umwelt des Kreistags ändern, die originäre Zuständigkeit wieder auf die Landkreisverwaltung übergehen.
Für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Freising ist der Landkreis bereits ab 1. Januar 2025 zuständig, weil der Vertrag zur Restmüll- und Biotonnenbewirtschaftung fristgerecht zum Jahresende 2024 gekündigt wurde. Die Müllabfuhr und der Verkauf der Restmüllsäcke sind von der Umstellung nicht betroffen und laufen wie gewohnt weiter. Das Landratsamt arbeitet derzeit intensiv daran, die Tonnenverwaltung (insbesondere Behälteranschlüsse, Gebührenveranlagung, Gebührenbescheid und Tonnenänderungsservice) ab 2025 selbst zu organisieren.
Weitere Informationen werden die Freisinger Bürger spätestens zusammen mit dem Abfallgebührenbescheid für 2025 erhalten. „Wir bitten um Verständnis, dass es durch die Umstellung zu Änderungen der gewohnten Abläufe kommen wird (z.B. späterer Versand der Gebührenbescheide, Wechsel der Ansprechpartner). Sobald mehr Informationen vorliegen, werden diese natürlich auch in der Presse und auf der Homepage des Landratsamtes Freising veröffentlicht“, sagt Michael Hildenbrand, Leiter der zuständigen Abteilung Bauen und Umwelt.
Für An- und Abmeldungen von Mülltonnen können die Bürger ab 1. Januar 2025 die E-Mail-Adresse muelltonnenbewirtschaftung[at]kreis-fs.de nutzen und nennen dabei folgende Angaben: Name und Anschrift der Grundstückseigentümer, Grundstücksanschrift, Behältergröße und Behälterart (120 Liter, 240 Liter, 1100 Liter für Restmüll; 120 Liter, 240 Liter für Biomüll).