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Präsenzunterricht für alle Schüler weiter möglich – Landratsamt Freising entscheidet sich gegen Stufe 3

Der Landkreis Freising hat seit einigen Tagen die 7-Tage-Inzidenz von 50 (pro 100.000 Einwohner) überschritten und es gelten die Maßnahmen der Warnstufe Rot der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Ab einer 7-Tage-Inzidenz über 50 sieht der Rahmenhygieneplan des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zum Unterrichtsbetrieb im Schuljahr 2020/2021 zudem Stufe 3 für Schulen vor.

 

Das Landratsamt Freising hat sich in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt gegen ein Inkrafttreten der Stufe 3 an den Schulen des Landkreises Freising entschieden und damit gegen eine erneute Teilung der Klassen. „Diese Entscheidung liegt im Interesse der Kinder und der Eltern“, sagt Landrat Helmut Petz. Auch für Kindergärten, Kinderkrippen und Horte ändert sich vorerst nichts.

 

Maskenpflicht für alle Schulen

Auf eine Maskenpflicht auch für Grundschüler im Unterricht kann indes nicht verzichtet werden. Diese ist Teil der Anordnungslage der Bayerischen Staatsregierung, welche durch das Landratsamt Freising nicht verändert werden kann.

Nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde durch eine Allgemeinverfügung zwar Ausnahmen anordnen, wenn die Neuinfektionen auf ein klar eingrenzbares Ausbruchsgeschehen zurückzuführen sind. Entsprechende Umstände sind im Landkreis Freising allerdings nicht gegeben. Ausnahmen sind nur in begründeten Einzelfällen möglich. Die Ermächtigung, in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zuzulassen, soweit dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist, rechtfertigt keine generelle, landkreisweite Ausnahme von der Maskenpflicht.

Die Maskenpflicht in Schulen für alle Jahrgangsstufen auch am Platz gilt deshalb kraft Verordnung. Mangels Rechtsgrundlage hat das Landratsamt Freising keine Möglichkeit, eine Ausnahme anzuordnen.

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