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Spraydosen bei der Problemmüllsammlung abgeben: Hinweis der Kommunalen Abfallwirtschaft

Haarspray, Deo, Rasierschaum, Raumspray, Imprägnierspray für Kleidung und Schuhe, Reinigungsmittel für den Backofen: Jedes Jahr werden in Deutschland viele Millionen Spraydosen sorglos benutzt. Das darin früher enthaltene ozonschädliche Treibmittel FCKW wurde inzwischen durch umweltschonende Alternativen ersetzt. Heute sind Pumpzerstäuber, Roller und Spraydosen mit umweltfreundlichen Treibmitteln wie Druckluft oder Butan-Propan (Flüssiggas) die gängigen Mittel.

 

Letzteres birgt jedoch auch Gefahren, vor allem die Brennbarkeit von Flüssiggas. Bei unsachgemäßem Umgang kann sich eine Spraydose in einen Flammenwerfer verwandeln. Seit 1. Juni 2015 sind Spraydosen daher vom Hersteller verbindlich mit den neuen Gefahren-Piktogrammen sowie den Gefahrenhinweisen (H-Sätze) und den Sicherheitshinweisen (P-Sätze) zu kennzeichnen.

 

Auch bei der Entsorgung bereiten Spraydosen mit Treibgas häufig Probleme. Dürfen leere Spraydosen in den gelben Sack? Oder gehören sie in die Restabfalltonne? Wohin mit nicht vollständig entleerten Behältern? Leider bleiben auch bei vermeintlich leeren Spraydosen immer noch Reste des Treibgases im Behälter, so dass die üblichen Entsorgungswege über den gelben Sack oder die Mülltonne wegen der Brandgefahr falsch wären.

 

Deshalb weist Kommunale Abfallberatung am Landratsamt Freising darauf hin, dass Spraydosen, egal ob leer, halbleer oder beschädigt, immer bei der Problemmüllsammlung abgegeben werden müssen. Diese findet in jeder Landkreisgemeinde drei Mal jährlich statt.

 

Die Termine der Problemmüllsammlung 2023

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