Der Freistaat Bayern setzt ab 3. April die „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen um, die nach dem neu gefassten Bundesinfektionsschutzgesetz noch möglich sind. Mit Inkrafttreten am Sonntag wird eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die bis einschließlich 30. April gilt. Im Wesentlichen fallen damit bis auf eine FFP2-Maskenpflicht in Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, und im öffentlichen Personennahverkehr sowie regelmäßige Tests in Schule und Kita die meisten Corona-Schutzmaßnahmen weg.
Der Krisenstab am Landratsamt Freising hat sich mit dieser Entscheidung auseinandergesetzt und beschlossen, in Anbetracht immer noch hoher Infektionszahlen das hohe Schutzniveau für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Belegschaft in der Behörde zu bewahren. Deshalb wird ab der kommenden Woche das System der Terminvereinbarung beibehalten (Ausnahme nur Zulassungsstelle). Die 3G-Regel für Kunden und die entsprechenden 3G-Zugangskontrollen fallen weg. Besucherinnen und Besucher werden jedoch gebeten,mit einem aktuellen negativen Testergebnis ins Landratsamt zu kommen. Vor Ort kann kein Selbsttest durchgeführt werden. Außerdem bleibt es bei der Maskenpflicht für Besucher: FFP2-Masken sind erwünscht, medizinischer Mund-Nase-Schutz ist Mindeststandard.