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Wichtige Hinweise für Reiserückkehrer aus Risikogebieten: Testergebns vorlegen!

Auch wenn der Präsenzunterricht an den Schulen mindestens bis Ende Januar ausgesetzt ist, enden die Weihnachtsferien an diesem Sonntag, 10. Januar 2021. Darum weist das Landratsamt Freising alle Reiserückkehrer auf Folgendes hin: Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat eine Testpflicht für Einreisende aus einem Risikogebiet eingeführt. Diese geht aus der Allgemeinverfügung zum Testnachweis von Einreisenden aus Risikogebieten (AV Testnachweis von Einreisenden) hervor und besteht unabhängig von den Vorschriften der Einreise-Quarantäneverordnung.

 

Einreisende aus Risikogebieten sind demnach grundsätzlich verpflichtet, unverzüglich nach der Einreise der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einen Testnachweis vorzulegen. Im Landkreis Freising ist dieser per E-Mail an einreise[at]kreis-fs.de zu richten.

 

Kann ein negatives Ergebnis nicht bereits bei Einreise vorgelegt oder ein Test bei der Einreise durchgeführt werden, besteht die Verpflichtung, sich innerhalb von 48 Stunden ab der Einreise einem Corona-Test zu unterziehen und das Ergebnis spätestens innerhalb von 72 Stunden ab der Einreise, der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.

 

Von diesen Verpflichtungen ausgenommen sind Personen, die lediglich durch ein Risikogebiet durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten, Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren oder Grenzgänger und Grenzpendler im Sinne der Einreise-Quarantäneverordnung.

 

Unabhängig davon ist auch die Einreise-Quarantäneverordnung zu beachten. Personen, die in den Freistaat Bayern einreisen und sich innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich sofort für zehn Tage in Quarantäne begeben, wenn nicht eine der Ausnahmen der Einreise-Quarantäneverordnungen greift.

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