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Wohngeldreform: Antragstellung ab Januar 2023 möglich

„Wo muss ich mich melden, wenn ich das neue Wohngeld beantragen möchte?“ „Welche Formulare muss ich ausfüllen?“ Schon seit ein paar Wochen richten Bürgerinnen und Bürger diese und ähnliche Fragen an die Sozialverwaltung im Landratsamt Freising. „Seit einigen Tagen kommen die Anrufe und E-Mails gehäuft“, sagt der zuständige Sachgebietsleiter Werner Wagensonner. Die Wohngeld-Reform tritt mit Beginn des Jahres 2023 in Kraft – und wird das Sozialamt vor eine große Herausforderung stellen.

 

„Wir haben innerhalb eines Monats die größte Wohngeldreform seit Bestehen des Wohngeldes auf den Weg gebracht“, betonte Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, nachdem das Bundeskabinett das entsprechende Gesetz beschlossen hatte. Schon davor war die finanzielle Belastung durch die Wohnkosten bei vielen Menschen hoch. Der Angriff Russlands auf die Ukraine und die damit verbundenen stark gestiegenen Energiepreise haben die Situation verschärft. Zum Jahr 2023 wird das Wohngeld dank einer allgemeinen Erhöhung, einer zusätzlichen Heizkostenpauschale und einer Klimakomponente etwa verdoppelt. Weil die Einkommensgrenzen deutlich angehoben werden, werden künftig dreimal so viele Haushalte Anspruch auf Wohngeld haben.

 

Ab 1. Januar 2023 können Wohngeldberechtigte den notwendigen Antrag stellen. Aktuell bekommen rund 700 Haushalte im Landkreis Freising Wohngeld. Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Freising ist die Wohngeldstelle am Landratsamt Freising. „Bisher haben wir dort drei Sachbearbeiter. Wir sind mit den Anträgen auf dem Laufenden, sind also gerüstet“, sagt Wagensonner. „Bei einer Verdreifachung des Empfängerkreises brauchen wir natürlich auch mehr Personal.“ Gleich nachdem das Vorhaben der Bundesregierung bekannt wurde, ist das Landratsamt tätig geworden und hat bereits drei weitere Mitarbeitende eingestellt, die im Januar bzw. März ihren Dienst antreten. Aktuell läuft ein erneutes Auswahlverfahren, um weitere zwei Stellen zu besetzen. „Die Neuen müssen jedoch eingearbeitet werden. Wenn gleichzeitig zahlreiche Neuanträge reinkommen, kann es zu Verzögerungen kommen“, warnt der Sachgebietsleiter. „Bis zur Entscheidung über die Wohngeldanträge ist deshalb mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Wir bitten um Geduld.“

 

Antragsunterlagen auf der Homepage zu finden

Bürgerinnen und Bürger, die tagtäglich arbeiten gehen, aber nicht ausreichend Einkommen zur Verfügung haben, um die Kosten fürs Wohnen bezahlen zu können, können einen Antrag auf Wohngeld stellen. Auch Rentnerinnen und Rentner sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen können Wohngeld beantragen, ebenso wie Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG haben oder dieses als Volldarlehen erhalten, und Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld.

 

Antragsunterlagen und weiterführende Links

Der Wohngeldrechner bietet einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht.

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