Ladengeschäfte im Landkreis Freising können ab Donnerstag, 6. Mai, unter bestimmten Voraussetzungen wieder geöffnet werden. Erlaubt ist, einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum einzulassen („Click & Meet“), wenn sie einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen oder nachweisen können, dass sie bereits vollständig geimpft sind.
Bekanntmachung des Landratsamts Freising
Hintergrund: Die 7-Tage-Inzidenz lag am 3. Mai nach Angaben des RKI bei 155,6. Diese Zahl muss allerdings korrigiert werden, weil am Wochenende mehrere positive Testergebnisse mehrfach erfasst wurden. Nach einer Datenbereinigung am Montag lag die Inzidenz rückwirkend bei einem Wert von 141,1. Am Dienstag unterschritt die Inzidenz die maßgebliche Grenze von 150 den fünften Tag in Folge und somit treten ab Donnerstag die neuen Regeln in Kraft.
In den Ladengeschäften, in denen jetzt „Click & Meet“ möglich ist, darf nur ein Kunde je 40 m² der Verkaufsfläche eingelassen werden und es gelten natürlich weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern und FFP2-Maskenpflicht für Kunden. Jeder Kunde muss ein negatives Corona-Testergebnis nachweisen – von einem höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigentest oder einem höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test. Alternativ kann auch vor Ort unter Aufsicht ein Selbsttest durchgeführt werden. Der Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 steht ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung dem erforderlichen Testnachweis gleich. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind vom Erfordernis eines Testnachweises ausgenommen.