Menschen, die bei ihrer Anmeldung für eine Coronaimpfung falsche Angaben gemacht haben, um die Impfung schneller zu erhalten als ihnen zusteht, werden als Impfdrängler bezeichnet. Im Landkreis Freising ist dieses Verhalten in den vergangenen Wochen zu einem echten Problem für das Impfzentrum geworden. So tauchten dort täglich etwa fünf bis zehn Impfdrängler auf, die von den Betreibern erwischt wurden.
Impfdrängler werden weiterhin ohne Impfung nach Haus geschickt und müssen sich erneut im Anmeldeportal BayIMCO (https://impfzentren.bayern/) registrieren. Für die Betreiber des Impfzentrums, das BRK Freising und die Johanniter aus Allershausen, bedeuten sie jedoch einen enormen Arbeits- und Organisationsaufwand: Ihre Termine müssen umgehend an tatsächlich priorisierte Menschen vergeben werden, damit kein Impfstoff verfällt.
Aktuell werden im Impfzentrum Menschen der Priorisierungsgruppe 3 geimpft. Wer in die Priogruppen 1,2 oder 3 fällt, erhält auch weiterhin vorrangig einen Impftermin. Für Arztpraxen hingegen ist die Priorisierungsvorgabe seit dem 20. Mai aufgehoben worden, auch für die Impfzentren soll die Vorgabe fallen. Dies und die zu erwartende große Nachfrage nach Impfungen wird die Hausärzte wie auch das Freisinger Impfzentrum vor eine organisatorische Herausforderung stellen. Denn die Aufhebung der Priorisierung bedeutet nicht, dass auch mehr Impfstoff zur Verfügung steht.
Impfung beim Hausarzt? Bitte aus System abmelden!
Wer seine Impfung bereits beim Hausarzt erhalten hat, möchte sich gegenüber Wartenden bitte solidarisch zeigen und sich in BayIMCO unter https://impfzentren.bayern/ selbst abmelden. Ihre Abmeldung kann nicht durch das Impfzentrum oder den Hausarzt erfolgen. Melden sich die Impflinge nicht ab, bleiben sie auf der Warteliste und werden vom System immer wieder zur Terminbuchung eingeladen.
Abstände zwischen den Impfungen nicht verkürzen
Vom derzeitigen Trend den Abstand zwischen den beiden Impfungen, die für den vollen Schutz nötig sind, zur verkürzen hält Freisings Ärztesprecher Georg Miedl nichts: „Da geht es im Prinzip darum, sich Urlaub auf Kosten anderer zu ermöglichen.“ Ein längerer Impfabstand ist vielmehr sinnvoll, um möglichst vielen Menschen schon die Erstimpfung und damit schon einen gewissen Schutz vor dem Virus zu ermöglichen.
Erleichterungenfür Geimpfte und Genesene
Nicht nur der Schutz gegen das Coronavirus ist für Impfdrängler verlockend, für Genesene wie auch für vollständig gegen Corona Geimpfte gelten nach der aktuellen Fassung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) außerdem einige Erleichterungen.
Menschen, die vollständig geimpft sind oder solche, die bereits eine Infektion mit dem Coronavirus überstanden haben, müssen keinen negativen Test vorlegen, wenn ein solcher verlangt wird. Von Kontaktbeschränkungen sind sie ausgenommen, bei privaten Zusammenkünften und ähnlichen sozialen Kontakten bleiben sie unberücksichtigt.
Liegt die Infektion mehr als sechs Monate zurück, benötigen auch Genesene eine einzelne Coronaimpfung, damit die Erleichterungen für sie gelten. Wichtig dabei ist, dass es sich um eine durch einen PCR-Test nachgewiesene Infektion gehandelt haben muss. Ein positiver Antigen-Schnelltest alleine genügt nicht, um als genesene Person zu gelten. Genauso wenig kann ein Antikörpernachweis herangezogen werden, um Erleichterungen in Anspruch nehmen zu können.