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Rückgabe von Elektrogeräten im Supermarkt möglich

Ausgediente kleine Elektrogeräte können seit 1. Juli 2022 in vielen Supermärkten abgegeben werden, auch wenn kein neues Gerät gekauft wird. Darauf weist der Fachbereich Kommunale Abfallentsorgung am Landratsamt Freising hin. Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes verpflichtet Supermärkte, Discounter und Drogeriemärkte mit einer Verkaufsfläche von mehr 800 Quadratmetern, die auch Elektroartikel verkaufen, bis zu drei Kleingeräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern kostenlos zurückzunehmen. Das sind zum Beispiel Handys, Rasierer oder ein Föhn. Ziel ist es, die Sammelquote zu verbessern und mehr Geräte und deren wertvolle Ressourcen zu recyceln.

 

Bei größeren Elektrogeräten wie Waschmaschine oder Fernseher muss ein Händler das alte Gerät nur annehmen, wenn der Kunde ein neues Gerät der gleichen Art kauft. Wer also seine alte Waschmaschine beim Händler abgeben möchte, müsste das neue Gerät dort kaufen. Bei Lieferung des neuen Geräts muss das alte unentgeltlich abgeholt werden. Beim Abschluss eines Kaufvertrages muss der Verkäufer den Kunden auf diese Möglichkeiten auch hinweisen.

 

Kostenlose Abgabe am Wertstoffhof

Darüber hinaus können natürlich alle Elektrogeräte weiterhin auf den Wertstoffhöfen kostenlos abgegeben werden. Erfasst werden dort u.a. Bildschirme, Neonröhren, Elektrogroßgeräte (Waschmaschinen) und Elektrokleingeräte sowie Batterien. Die Zuordnung aller tragbaren Geräte zu den jeweiligen Containern übernimmt das Personal der Wertstoffhöfe. Die Bürgerinnen und Bürger müssen die Geräte lediglich an einem entsprechend gekennzeichneten Tisch abstellen.

 

Wärmeüberträger wie Kühlgeräte oder Wäschetrockner mit Wärmepumpe können nur auf den Wertstoffhöfen in Allershausen, Au, Eching, Fahrenzhausen, Freising, Hallbergmoos, Hohenkammer, Mauern, Moosburg, Nandlstadt, Neufahrn und Zolling abgegeben werden.

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