Vorlesen

Thema Malachitgrün: Stellungnahme zur Pressemitteilung des SPD-Kreisverbandes

Stellungnahme des Landratsamts Freising zur Pressemitteilung des SPD-Kreisverbandes vom 5. Dezember 2019 bezüglich der Verwaltungsgerichtsbeschlüsse in Zusammenhang mit Malachitgrün, 6. Dezember 2019

In Absprache mit der Regierung von Oberbayern geben wir folgende Stellungnahme ab:
Das Landratsamt Freising kann die im Rahmen der Pressemitteilung der SPD-Kreisverbandes geäußerten Vorwürfe, insbesondere den der Untätigkeit, nicht nachvollziehen und weist diese zurück. Einige Aussagen entsprechen nicht den Tatsachen und werden hiermit klargestellt, um eine weitere Verunsicherung des Bürgers zu vermeiden.

Entgegen der Wortwahl in der Pressemitteilung liegen keine Urteile der Verwaltungsgerichtsbarkeit vor, die eine Rechtswidrigkeit der Maßnahmen des Landratsamts Freising in dem besagten Fall feststellen würden. Bei den vermutlich gemeinten Entscheidungen handelt es sich um Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutz. Diese unterscheiden sich von Urteilen insoweit, als dass das Gericht auf Grund der (angenommenen) Eilbedürftigkeit eine vorläufige Bewertung der Rechtslage vornimmt. Urteile werden im Hauptsacheverfahren gefällt.

In der Sache haben die Gerichte gerade nicht festgestellt, dass die Anordnungen des Landratsamts Freising per se rechtswidrig gewesen wären. Nach Auffassung der Gerichte war die Anordnung des Verbots des Inverkehrbringens lediglich bis zum Abschluss der kriminalpolizeilichen Ermittlungen rechtmäßig. Dies gilt nach Prüfung des Gerichtes unabhängig von einer zu diesem Zeitpunkt möglicherweise noch vorhandenen Belastung der Fische. Als Begründung nennt der VGH eine seiner Auffassung nach bestehende gesetzliche Regelungslücke, die er selbst als Lücke im Verbraucherschutz bezeichnet, die nur durch den Gesetzgeber geschlossen werden kann. Die gerichtlichen Beschlüsse haben damit zur Folge, dass die Verhinderung des Inverkehrbringens möglicherweise belasteter Fische in dem vorliegenden und in vergleichbaren Fällen derzeit nicht mehr möglich ist.

Verbraucherschutz gerät aus dem Fokus
Die SPD greift somit eine nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestehende gesetzliche Regelungslücke auf, um eine angebliche Schädigung eines Lebensmittelunternehmens zu thematisieren. Dabei verliert sie den Verbraucher aus dem Fokus und lässt dessen nachvollziehbare Ängste vollständig außen vor. Aktuell erreichen das Landratsamt Freising immer noch Nachfragen besorgter Bürger, die Gewissheit darüber haben wollen, ob sie ohne Angst vor einer gesundheitlichen Gefährdung Fisch essen können. Das Landratsamt Freising nimmt diese Ängste sehr ernst und beantwortet gewissenhaft jede Anfrage.

Als Verbraucherschutzbehörde hat das Landratsamt Freising von Anfang an alles getan, was in seinen tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten stand, um den Verbraucher vor möglicherweise aufgrund einer eventuell bestehenden Belastung mit Malachitgrün bzw. Leukomalachitgrün nicht verkehrsfähigen Fischen im Warenverkehr effektiv zu schützen. Aufgabe des Lebensmittelrechts ist es, den Verbraucher unabhängig von einer persönlichen Schuldfrage vor belasteten Lebensmitteln zu schützen. Den behördlichen Anordnungen gingen mehrere positive Befunde von belasteten Fischen voraus. Das Landratsamt Freising hat stets darauf geachtet, die Betriebe nicht unnötig zu belasten. Eine schwierige Gratwanderung, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Bereiche trotz aller öffentlichen Angriffe immer wieder neu angegangen sind.

Tatsächlich treffen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts München und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gerade keine Aussagen zur Verkehrsfähigkeit von Fischen aus dem betroffenen Betrieb. Es liegt seit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts München vom 6. August 2019 allein in der Verantwortung des Betriebs, die Verkehrsfähigkeit der von ihm verkauften Fische sicherzustellen, ohne dass sich die Behörden dies vor einem Inverkehrbringen nachweisen lassen könnten. Hierin sehen das Landratsamt Freising sowie die übergeordneten Behörden des Verbraucherschutzes eine erhebliche Schwächung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes.

Die Behauptung, dass der Betrieb gehindert gewesen sei, Fische in Verkehr zu bringen, ist unzutreffend. Wie bereits mehrfach der Presseberichterstattung entnommen werden konnte, hat das Landratsamt Freising aufgrund von Eigenkontrolluntersuchungen des Betriebs – auch bereits vor Erlass der angesprochenen Entscheidungen – zeitnah verkehrsfähige Fischchargen für den Verkauf freigegeben. Inwieweit durch diese Vorgehensweise ein durch die Behörde zu ersetzender Schaden entstanden sein soll, ist dem Landratsamt Freising nicht ersichtlich. Im strafrechtlichen Verfahren wurde ein Fischzuchtbetreiber wegen einer unzulässigen Anwendung von Malachitgrün verurteilt; es ist nicht Aufgabe des Staates oder des Steuerzahlers für durch Dritte verursachte Schäden aufzukommen. Aktuell kann der Betrieb seine Fische ungehindert auf eigene Verantwortung in Verkehr bringen, ohne dass es einer Aufhebung der streitgegenständlichen Anordnung bedürfte. Diese ist aufgrund der gerichtlichen Beschlüsse derzeit nicht mehr vollziehbar und damit der Betrieb nicht weiter belastet. Wie mit den Anordnungen weiter umzugehen ist, wird derzeit im Rahmen des bei der Regierung von Oberbayern noch anhängigen Hauptsacheverfahrens geprüft.

Zudem ist die Aussage, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe gegen seinen Beschluss keine weiteren Rechtsmittel zugelassen, fehlerhaft. Gegen den entsprechenden Beschluss des VGH war kraft Gesetzes kein weiteres, ordentliches Rechtsmittel zulässig, ohne dass es hierzu einer Entscheidung desselben bedurft hätte. Der Gerichtshof gab, wie bei jedem anderen vergleichbaren Verfahren auch, nur einen Hinweis auf die geltende Rechtslage.

Runder Tisch prüft Hilfsmöglichkeiten
Ferner trifft es nicht zu, dass das Landratsamt Freising seit den angesprochenen gerichtlichen Entscheidungen untätig gewesen sei. Die Behörde steht, wie schon zuvor, laufend in Kontakt mit den Betrieben, deren Anwälten sowie verschiedenen zuständigen staatlichen Stellen wie der Regierung von Oberbayern, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, dem Wasserwirtschaftsamt München und dem Landesamt für Umwelt.

Unabhängig davon haben zur Frage einer möglichen finanziellen Unterstützung der Betriebe ressortübergreifend verschiedene und auch übergeordnete Behörden bereits vor diesen Beschlüssen die Möglichkeit von Unterstützungen und finanziellen Hilfsmaßnahmen geprüft. Jedenfalls im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes werden hier jedoch gerade bei Fremdeinwirkungen keine Hilfsmöglichkeiten gesehen.

Aktuell werden im Rahmen eines Runden Tisches, dem neben dem Landratsamt Freising noch die Regierung von Oberbayern, das Wasserwirtschaftsamt München, das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie das Landesamt für Umwelt angehören, unter anderem weitere Unterstützungsmöglichkeiten für den betroffenen Betrieb geprüft.

 

 

 

 

Landratsamt ordnet Betriebssanierung an, 9. Juli 2019

 

Das Landratsamt Freising und die zuständigen Fachbehörden arbeiten weiterhin gemeinsam intensiv daran, den Auswirkungen der Verunreinigung der betroffenen Gewässer durch den Eintrag von Malachitgrün entgegenzuwirken. Nun hat das Landratsamt schriftlich angeordnet, dass der mutmaßliche Verursacher auf der von ihm gepachteten Anlage verschiedene Sanierungsmaßnahmen ergreifen muss. Zwar hat das Gewässermonitoring des Wasserwirtschaftsamts München ergeben, dass sich der Gehalt von Malachitgrün und Leukomalachitgrün in dem ausgeschwemmten Material bereits reduziert hat. Um dies künftig aber vollständig zu unterbinden, müssen Umbauten in dem betreffenden Betrieb durchgeführt werden. Einige Teiche in der Anlage müssen stillgelegt, bei anderen müssen Staustufen eingebaut werden. Um bestimmte Teiche als Absatzbecken verwenden zu können, muss die Wasserführung zum Teil umgeleitet werden.

 

Als dem Wasserwirtschaftsamt München belastbare Erkenntnisse darüber vorlagen, dass Rückstände aus dem betreffenden Betrieb ausgeschwemmt werden, hat das Landratsamt zusammen mit dem Pächter, den Fachbehörden und der Regierung von Oberbayern Sanierungsmaßnahmen erarbeitet, die einen weiteren Austrag von Malachitgrün und Leukomalachitgrün stoppen sollen. Diese müssen nun zügig umgesetzt werden.

 

Den unschuldig betroffenen Fischzuchtbetrieben an der Moosach hatten Landrat Josef Hauner und seine Mitarbeiter zugesagt zu prüfen, welche Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung es gibt. In einem Schreiben teilte das Landratsamt den Unternehmern ebenfalls in der vergangenen Woche mit, dass im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) ein Programm zur Förderung der Fischerei in Bayern existiert, und wohin sie sich wenden können, um Mittel daraus zu beantragen. Das Landratsamt Freising kann hier nur als Vermittler auftreten und hat keinen Einfluss auf die letztliche Entscheidung, ob ein Zuschuss gewährt wird, stimmt aber mit den übergeordneten Behörden weitere Fördermöglichkeiten ab.

 

 

 

Thema Malachitgrün: Landratsamt ergreift Maßnahmen, 19. Juni 2019

 

Das Landratsamt Freising arbeitet mit Hochdruck daran, den Auswirkungen der Gewässerverunreinigung durch den Eintrag vom Malachitgrün entgegenzuwirken. Im Laufe dieser Woche hat das Wasserwirtschaftsamt dem Landratsamt die neuesten Untersuchungsergebnisse des Gewässermonitorings mitgeteilt. Demnach hat sich der Gehalt von Malachitgrün und Leukomalachitgrün in dem Material, das aus dem Betrieb des mutmaßlichen Verursachers ausgeschwemmt wird, bereits reduziert. Um diesen positiven Trend weiter zu unterstützen, wurde schon eine erste Maßnahme umgesetzt: Der letzte Teich in der Anlage wird als Absetzbecken genutzt.

 

Um die Gewässerverunreinigung weiter zu senken, wurden in den vergangenen Wochen Maßnahmen erarbeitet und mit den Fachbehörden abgestimmt, die demnächst angeordnet werden können. Dazu müssen noch letzte rechtliche Fragen mit den übergeordneten Behörden und den Fachbehörden abgestimmt werden. Währenddessen läuft das Monitoring des Wasserwirtschaftsamtes weiter. Parallel dazu klärt das Landratsamt, wie belastetes Material aus den sanierten Bereichen fachgerecht entsorgt werden kann.

 

Unterdessen führen Landrat Josef Hauner und seine Mitarbeiter persönliche Gespräche mit den unschuldig betroffenen Fischzuchtbetrieben an der Moosach und stehen in ständigem Kontakt mit deren Rechtsbeiständen. So hatte in dieser Woche Benjamin Nadler einen Termin im Büro des Landrats, in dem erörtert wurde, auf welche Weise das Landratsamt sein Unternehmen unterstützen kann. Unter anderem werden nun schnell und kostenlos die Erlaubnisse zur Entnahme von Grundwasser verlängert, damit teilweise Teiche mit unbelastetem Grundwasser gespeist werden können.

 

 

 

 

Stellungnahme von Landrat Josef Hauner zum Artikel „Alles ist zum Tode verurteilt“ und zum Kommentar „Das Schlimmste, das ein Politiker machen kann“ im Freisinger Tagblatt vom 5. Juni 2019

 

Seit neun Monaten ist das Landratsamt Freising mit dem Thema „Mit Malachitgrün belastete Fische und Gewässer“ beschäftigt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehrerer Abteilungen und Sachgebiete und auch der Landrat verschieben fast täglich andere Termine, um zügig fachlich fundiert über den Fall zu entscheiden und sich dabei stets nach dem Gesetz zu richten. Als Landrat und Politiker habe ich bisher hierbei keinerlei Einfluss genommen und stets aufgrund der fachlichen Expertise der Kollegen im Haus und der anderen beteiligten Behörden gehandelt. Vom ersten Tag an waren die Regierung von Oberbayern, das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, das Wasserwirtschaftsamt München und das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) informiert. Das Vorgehen des Landratsamts war immer mit diesen Behörden abgesprochen.

 

Bei allen Beprobungen der Fische hat das LGL als Fachbehörde dem Landratsamt Freising stets schriftlich versichert, dass keine Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung besteht – auch nicht bei häufigem Verzehr entsprechend belasteter Fische. Selbst wenn Kinder beim Baden bzw. Spielen im Wasser Hautkontakt haben oder Wasser schlucken, ist das nach Auskunft des LGL als unkritisch anzusehen. Die Bevölkerung kann daher beruhigt sein und braucht sich nicht verängstigen lassen.

 

Entscheidungen treffen und Maßnahmen einleiten kann das Landratsamt in solch einem Fall immer erst, wenn die Ergebnisse von Untersuchungen der entsprechenden Fachbehörden vorliegen. Als uns das Wasserwirtschaftsamt mitgeteilt hat, dass aufgrund der Untersuchungen von Sedimentproben von einer schädlichen Verunreinigung öffentlicher Gewässer auszugehen ist, haben wir Strafanzeige wegen des Verdachts nach § 324 StGB (Gewässerverunreinigung) bei der Staatsanwaltschaft Landshut eingereicht. Es wurde nichts versäumt. Das Landratsamt kann jedoch keinen Einfluss darauf nehmen, unter welchen Aspekten die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt.

 

Die Ergebnisse der Untersuchungen sind im Übrigen hier für jeden einsehbar. Wir schaffen auf diesem Weg größtmögliche Transparenz und haben nichts zu verbergen.

 

Das gilt auch für die betroffenen Fischzuchtbetriebe. Keineswegs wollen wir die unverschuldet Betroffenen im Regen stehen lassen. Erst in der vergangenen Woche haben wir ein ausführliches Gespräch mit Herrn Baumgartner und seiner Familie in meinem Büro geführt, in dem wir ihm mitgeteilt haben, auf welche Weise das Landratsamt seinen Betrieb zu unterstützen versucht.

 

Da alle Entscheidungen des Landratsamts Freising ausschließlich auf Vorschlägen der Fachleute beruhen, bedeutet ein persönlicher Angriff auf mich auch einen Angriff auf meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landratsamt, die stets verantwortungsvoll und gesetzeskonform gehandelt haben und die meine volle Unterstützung haben.

 

 

 

Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit  veröffentlicht Untersuchungsergebnisse, 18. April 2019

 

Zur Feststellung der Verbreitung von Malachit-/Leukomalachitgrün im Gewässerverlauf der Moosach haben die Behörden Untersuchungen von Wasser-, Sediment- und Schwebstoffproben sowie Fischnährtierchen und wild in der Moosach und Teilen der Isar lebenden Fischen eingeleitet. Die Ergebnisse hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) nun mitgeteilt: Nur in bestimmten Bereichen wurden Gehalte von mehr als 2 µg/kg in Forellen, einigen Wildfischen und Sediment nachgewiesen. Diese dürften auf einen Eintrag von Malachitgrün im erweiterten Bereich des Mieskanals, die Abwanderung von belasteten Fischen aus Teichanlagen und den Besatz des Isar-Abschnittes Hangenham-Oberhummel mit belasteten Forellen zurückzuführen sein.

 

Die Ergebnisse des Monitorings sind abrufbar auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unter https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/chemie/arzneimittelrueckstaende/et_wildfischmonitoring_moosach_isar.htm.

 

Auch bei lebenslangem Verzehr entsprechend belasteter Fische ist keine Gesundheitsgefahr gegeben. "Die realistisch zu erwartende Exposition durch Malachitgrün beim Baden bzw. Spielen durch Hautkontakt bzw. Verschlucken von Sediment oder Gewässer liegt in Größenordnungen unterhalb einer Exposition durch den Verzehr von ggf. belastetem Fisch und ist deshalb – auch für Kinder – als unkritisch anzusehen.

 

Aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes ist der zulässige Summengehalt von Malachit- und Leukomalachitgrün jedoch durch einen gesetzlichen Referenzwert auf 2 µg/kg begrenzt. Bei Überschreitung dieses Wertes dürfen Fische nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.

 

 

 

 

Stellungnahme des Landratsamtes, 15. März 2019

 

Das Landratsamt Freising ist über die gestrigen Aussagen des Bayerischen Umweltministers Thorsten Glauber verwundert. Dieser forderte im Umweltausschuss des Landtags am 14. März vom Landratsamt „einen umfänglichen Bericht“ über den Sachverhalt von mit Malachitgrün belasteten Fischen.

 

Dabei war das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz von Anfang an eingebunden sowie laufend und vollständig über die Vorgänge informiert. Bei einer Besprechung im Ministerium am 7. März haben Vertreter des Ministeriums ausdrücklich bestätigt, dass das Landratsamt Freising in diesem Fall korrekt gehandelt hat. Auch die Stellungnahme, die das Landratsamt am Donnerstag, 14. März, herausgegeben hat, war mit dem Umweltministerium abgestimmt.

 

Bezüglich der Frage, ob Fließgewässer mit Malachitgrün verunreinigt sind, sei nochmals auf die Untersuchungen des Wasserwirtschaftsamts München (WWA) verwiesen. Im Rahmen der technischen Gewässeraufsicht wurden durch das WWA bereits Wasserproben und Sedimentproben untersucht sowie Fischnährtiere (wie kleine Krebse) zu Untersuchungszwecken entnommen. Im Wasser zeigten sich keine Auffälligkeiten.

Link: Weitere Informationen und Chronologie der Ereignisse 

 

Stellungnahme des Landratsamtes, 14. März 2019

Aktuell sind drei Fischzuchtbetriebe im Landkreis Freising von Untersagungen des Inverkehrbringens von Fischen umfasst. Diese auf Lebensmittelrecht gründenden Sperrungen ergingen jeweils unverzüglich, als die hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorlagen, und bleiben bis zur Feststellung der Verkehrsfähigkeit der Fische aufrechterhalten. In zwei Fischzuchtbetrieben wurden Sperrungen zumindest teilweise wieder aufgehoben.

 

Die Sperrungen ordnete das Landratsamt an, nachdem das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in beprobten Fischen der Betriebe einen Gehalt an Leukomalachitgrün festgestellt hatte, mit dem diese Fische zwar nicht als gesundheitsschädlich, aber nicht mehr als verkehrsfähig galten. Bezüglich der betroffenen Betriebe sowie der genauen zeitlichen Abläufe handelt es sich um Informationen, die Gegenstand laufender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen sind.

 

Eine Information der Öffentlichkeit, zu der auch die Kunden eines Betriebs zählen, darf nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch erfolgen: Nach den bislang bekannten und fachlich bestätigten Umständen lagen die gesetzlichen Voraussetzungen hier nicht vor.

 

Wildlebende Fische in Flüssen werden indes im Rahmen der Lebensmittelüberwachung (Zuständigkeit Landratsamt Freising) nicht untersucht, da sie zunächst nicht als Lebensmittel gelten. Sobald Fische jedoch als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden, darf ein EU-einheitlich festgelegter Referenzwert nicht überschritten werden. 

 

Für die technische Gewässeraufsicht ist das Wasserwirtschaftsamt München (WWA) zuständig. Im Rahmen dieser technischen Gewässeraufsicht wurden aus den Gewässern durch das WWA bereits Wasserproben und Sedimentproben untersucht sowie Fischnährtiere (wie kleine Krebse) zu Untersuchungszwecken entnommen. Im Wasser zeigten sich keine Auffälligkeiten, in den Sedimenten hingegen schon. Die Fischnährtiere werden derzeit noch untersucht.

 

Am Donnerstag, 14. März, und Freitag, 15. März, laufen zudem Wildfischbeprobungen in der Moosach durch die Fischereifachberatung des Bezirks Oberbayern. Die gefangenen Forellen werden anschließend vom LGL untersucht, alle weiteren Fischarten vom Tiergesundheitsdienst Bayern (TGD).

 

Der neue Sachverhalt belasteter Fische aus der Isar wurde am Spätnachmittag des 13. März an das Landratsamt Freising herangetragen. Das Landratsamt hat die Information sowie das Untersuchungsergebnis zu den Fischen am 14. März an die Regierung von Oberbayern weitergleitet. 

Bürgerservice Kontakt

Kontakt
Sie können uns Ihre Fragen, Wünsche, Anregungen oder Beschwerden mitteilen. Wir werden diese umgehend bearbeiten und Sie darüber informieren, wie es weiter geht.
Mit der Nutzung dieses Formulares stimmen Sie zu, dass wir Ihre Daten speichern und verarbeiten. Weitere informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Bürgerhilfsstelle