Die Anordnung der Maskenpflicht in ausgewiesenen öffentlichen Bereichen im Landkreis Freising wird bis einschließlich 20. Dezember verlängert. Ebenfalls gilt weiterhin das auf den ausgewiesenen Plätzen angeordnete Verbot des Alkoholkonsums von 22 bis 6 Uhr.
Allgemeinverfügung vom 02. Dezember