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Weiterhin eingeschränkter Publikumsverkehr im Landratsamt Freising: Ausweitung von Terminvereinbarungen ab 4. Mai

Seit Mitte März ist das Landratsamt Freising für den Publikumsverkehr weitgehend geschlossen, um das Ansteckungsrisiko mit dem COVID-19-Erreger zu senken. Nun wird der Dienstbetrieb Schritt für Schritt, aber behutsam wieder hochgefahren.

 

Im Einklang mit den aktuellen Sicherheitsstandards wird versucht, das Dienstleistungsangebot sukzessive zu erweitern. Das heißt, dass ab Montag, 4. Mai 2020, neben dringlichen Angelegenheiten auch vermehrt wieder laufende Amtsgeschäfte im Rahmen der nach wie vor eingeschränkten Kapazitäten bearbeitet werden können.

 

Weiterhin gilt: Persönliche Vorsprachen und Kontakte sollen auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert werden. Anliegen der Bürger bittet das Landratsamt bevorzugt – wie bisher auch – schriftlich oder per Email – abzuwickeln, soweit dies möglich ist. 

 

Eine vorherige Terminvereinbarung bleibt erforderlich.

 

Telefonliste für Terminvereinbarungen

 

Der Zugang zum Landratsamt ist weiterhin nur über die Haupteingänge und mit Mund-Nasen-Schutz möglich. Bitte wahren Sie auch den Mindestabstand von 1,50 Metern. Weitere Hinweise zu Abstands- und Hygieneregeln sind auf unserer Homepage und auf Beschilderungen an den Haupteingängen zu finden.

 

Auch wenn ein Normalbetrieb – wie bei vielen anderen Betrieben und Dienstleistern ebenso – unter den gegebenen Schutzstandards noch nicht möglich ist, arbeiten wir ständig an der Verbesserung unserer Rahmenbedingungen und der Ausweitung unserer Dienstleistungen. Wir bitten aber um Verständnis, dass nicht in jedem Einzelfall ein schneller Termin angeboten werden kann. Wir sind bestrebt, alle Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten.

 

Bei Fragen zum neuartigen Coronavirus können sich Bürger an das Bürgertelefon des Landratsamtes (Tel. 08161/600-601) wenden. Dieses ist weiterhin zu folgenden Zeiten besetzt: Montag bis Sonntag von 10 bis 13 Uhr.

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