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Informationen für positiv Getestete und Kontaktpersonen

Informationen für positiv Getestete

 

Vorgehen für alle positiv getesteten Personen
 

  • seit 16. November 2022 keine Isolationspflicht mehr
  • Empfehlung zur Bestätigung/Überprüfung des positiven Antigen-Testergebnisses
  • Empfehlung, außerhalb der eigenen Wohnung einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske zu tragen.

 

Verhaltensempfehlungen

Allen positiv getesteten Personen wird empfohlen,

  • freiwillige häusliche Absonderung,
  • einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske zu tragen,
  • ihrer beruflichen Tätigkeit nach Möglichkeit von der eigenen Wohnung aus nachzugehen,
  • unnötige Kontakte zu anderen Personen zu vermeiden,
  • und auf den Besuch öffentlicher Veranstaltungen sowie der Gastronomie zu verzichten.

 

Amtliche Bescheinigung über das Tätigkeitsverbot:

Mit der Aufhebung der AV Corona-Schutzmaßnahmen entfällt ab 1. März 2023 das angeordnete Tätigkeitsverbot (§ 31 IfSG) in Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 S. 1 IfSG.

 

Die Bearbeitung der bislang gestellten bzw. der noch innerhalb der grundsätzlich zweijährigen Frist gemäß § 56 Abs. 11 IfSG möglichen Anträge bleibt ebenso unberührt, wie die Erstattungsmöglichkeit im Falle individueller Tätigkeitsverbote nach § 31 IfSG. Für diese Fälle kann eine schriftliche Bescheinigung für einen Zeitraum von maximal 10 Tagen auf Anfrage beim Gesundheitsamt beantragt werden.


Informationen für Verdachtspersonen

 

Vorgehen für alle symptomatischen Personen

 

  • Empfehlung zur freiwilligen häuslichen Absonderung
  • umgehende hausärztliche Vorstellung zur Durchführung eines PCR-Tests

 

Vorgehen für alle mittels Selbsttest positiv getesteten Personen

 

  • Empfehlung zur freiwilligen häuslichen Absonderung
  • Durchführung eines PCR-Tests
  • bei fehlender Verfügbarkeit von PCR-Tests: Durchführung eines zertifizierten Antigentests

 

Keine amtliche Bescheinigung bei freiwilliger Selbstisolation

Eine Bescheinigung über den Zeitraum einer freiwilligen Absonderung kann vom Gesundheitsamt nicht ausgestellt werden.

 


Informationen für enge Kontaktpersonen

Verhaltensempfehlung

 

  • eigenverantwortliche Reduktion von Kontakten
  • möglich Arbeit im Homeoffice
  • besondere Beachtung von Hygieneregeln (AHA+L)
  • Selbstbeobachtung auf COVID-19 typische Symptome zu beobachten
  • Freiwillige Selbsttestung

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