Informationen für positiv Getestete und Kontaktpersonen
Informationen für positiv Getestete
Vorgehen für alle positiv getesteten Personen
- seit 16. November 2022 keine Isolationspflicht mehr
- Empfehlung zur Bestätigung/Überprüfung des positiven Antigen-Testergebnisses
- Empfehlung, außerhalb der eigenen Wohnung einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske zu tragen.
Verhaltensempfehlungen
Allen positiv getesteten Personen wird empfohlen,
- freiwillige häusliche Absonderung,
- einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske zu tragen,
- ihrer beruflichen Tätigkeit nach Möglichkeit von der eigenen Wohnung aus nachzugehen,
- unnötige Kontakte zu anderen Personen zu vermeiden,
- und auf den Besuch öffentlicher Veranstaltungen sowie der Gastronomie zu verzichten.
Amtliche Bescheinigung über das Tätigkeitsverbot:
Mit der Aufhebung der AV Corona-Schutzmaßnahmen entfällt ab 1. März 2023 das angeordnete Tätigkeitsverbot (§ 31 IfSG) in Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 S. 1 IfSG.
Die Bearbeitung der bislang gestellten bzw. der noch innerhalb der grundsätzlich zweijährigen Frist gemäß § 56 Abs. 11 IfSG möglichen Anträge bleibt ebenso unberührt, wie die Erstattungsmöglichkeit im Falle individueller Tätigkeitsverbote nach § 31 IfSG. Für diese Fälle kann eine schriftliche Bescheinigung für einen Zeitraum von maximal 10 Tagen auf Anfrage beim Gesundheitsamt beantragt werden.
Informationen für Verdachtspersonen
Vorgehen für alle symptomatischen Personen
- Empfehlung zur freiwilligen häuslichen Absonderung
- umgehende hausärztliche Vorstellung zur Durchführung eines PCR-Tests
Vorgehen für alle mittels Selbsttest positiv getesteten Personen
- Empfehlung zur freiwilligen häuslichen Absonderung
- Durchführung eines PCR-Tests
- bei fehlender Verfügbarkeit von PCR-Tests: Durchführung eines zertifizierten Antigentests
Keine amtliche Bescheinigung bei freiwilliger Selbstisolation
Eine Bescheinigung über den Zeitraum einer freiwilligen Absonderung kann vom Gesundheitsamt nicht ausgestellt werden.
Informationen für enge Kontaktpersonen
Verhaltensempfehlung
- eigenverantwortliche Reduktion von Kontakten
- möglich Arbeit im Homeoffice
- besondere Beachtung von Hygieneregeln (AHA+L)
- Selbstbeobachtung auf COVID-19 typische Symptome zu beobachten
- Freiwillige Selbsttestung