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Jobcenter Freising

Das Jobcenter Freising ist eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Freising und dem Landkreis Freising.

 

Seit dem 1. Januar 2011 nimmt das Jobcenter Freising (vormals ARGE Freising) die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) wahr.

 

Dies umfasst die Gewährung der finanziellen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes für erwerbsfähige Personen und deren Familienangehörige (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, einschließlich der Kosten für eine angemessene Wohnung), die Vermittlung in Arbeit und die unterstützenden Angebote der aktiven Arbeitsförderung.

 

Die Kontaktdaten und weitere Informationen zur Leistungsgewährung und Vermittlung finden Sie unter www.jobcenter-freising.de

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