Eingriffsvorhaben Bauleitplanung
Die Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen greifen erheblich in Natur und Landschaft ein. Die untere Naturschutzbehörde muss deshalb an solchen Verfahren beteiligt werden, um die Belange des Naturschutzes zu vertreten und umzusetzen.