Neben dringlichen Angelegenheiten können auch laufende Amtsgeschäfte bearbeitet werden. Um das Ansteckungsrisiko mit dem COVID-19-Erreger (Coronavirus) zu minimieren, gilt jedoch weiterhin: Persönliche Vorsprachen und Kontakte werden auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert. Das Landratsamt bittet darum, Anliegen schriftlich (per Post oder E-Mail) einzureichen.
Für den Besuch im Landratsamt ist ein Termin erforderlich. Ausnahme: Die Kfz-Zulassungsstelle ist auch ohne Termin erreichbar.
Eine Telefonliste für Terminvereinbarungen finden Sie hier
Seit 8. Februar 2021 gilt für Besucher die FFP2-Maskenpflicht, um Bürger und Beschäftigte besser vor dem Coronavirus zu schützen. Ebenfalls zulässig sind Masken mit mindestens gleichwertiger Schutzwirkung, Stoffmasken sind nicht ausreichend. Der Zugang zum Landratsamt ist weiterhin ausschließlich über die Haupteingänge möglich. Bitte wahren Sie im Gebäude den Mindestabstand von 1,50 Metern.
Das Landratsamt bietet neben einem Coronatelefon (Tel. 08161 600-601 montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr, samstags und sonntag von 10 bis 14 Uhr) auch online Informationen zur Coronavirus-Infektion, häuslichen Quarantäne und Einschätzung der eigenen Situation an:
Bürgerhilfsstelle