Der Kreistag und seine Ausschüsse
Der Landkreis ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts und handelt durch seine Organe: den Kreistag, den Kreisausschuss, die weiteren Ausschüsse sowie den Landrat.
Der Kreistag ist die Vertretung der Kreisbürgerinnen und Kreisbürger und wird von ihnen auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Der Kreistag des Landkreises Freising setzt sich aus dem Landrat Helmut Petz und 70 Kreisrätinnen und Kreisräten zusammen. Derzeit ergibt sich im Kreistag folgende Sitzverteilung:
CSU | 18 Sitze |
Bündnis 90/Die Grünen | 15 Sitze |
Freie Wähler | 14 Sitze |
Freisinger Mitte | 7 Sitze |
SPD | 5 Sitze |
AfD | 4 Sitze |
ödp | 3 Sitze |
Freisinger Linke | 2 Sitze |
FDP | 2 Sitze |
Neben dem nach der Landkreisordnung vorgeschriebenen Kreisausschuss hat der Kreistag des Landkreises Freising als weitere Ausschüsse den Ausschuss für demographische und soziale Fragen, der mit Wirkung vom 30. Juni 2023 in den Sozialausschuss umbenannt wurde, den Ausschuss für Planung, Umwelt, Tourismus, Landkreisentwicklung und Infrastruktur, der mit Wirkung vom 30. Juni 2023 in den Ausschuss für Planung und Umwelt umbeannnt wurde, den Ausschuss für Schule, Kultur und Sport sowie als Pflichtausschüsse den Jugendhilfeausschuss und den Rechnungsprüfungsausschuss gebildet.
Der Landrat ist Vorsitzender im Kreistag und den Ausschüssen sowie Leiter des Landratsamtes. Ihm obliegt der Vollzug der Beschlüsse des Kreistags und seiner Ausschüsse. Darüberhinaus handelt er selbständig als Organ für den Landkreis und erledigt seine Aufgaben im Rahmen seiner Zuständigkeit.