Asyl/humanitäre Gründe
Hierunter fallen folgende Regelungen zum Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen und während bzw. nach einem Asylverfahren:
- Aufnahme aus dem Ausland
- Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden, Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen, Neuansiedlung von Schutzsuchenden
- Aufenthaltsgewährung in Härtefällen
- Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz
- Aufenthalt aus humanitären Gründen
- Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden
- Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration
- Niederlassungserlaubnis (erste Erteilung)
- Rechte des Aufenthalts während des Asylverfahrens
- weitere Asylverfahren
- Ausländer mit Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
Sollte Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin/der zuständige Sachbearbeiter mitgeteilt haben, dass Sie eine Arbeitserlaubnis benötigen, kann diese mit dem nebenstehenden Formular beantragt werden.