Kindertagesstätten
Wir im Gesundheitsamt beraten zu § 33 Gemeinschaftseinrichtungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Als Gemeinschaftseinrichtungen werden im § 33 des IfSG Einrichtungen bezeichnet, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, wie beispielsweise Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime und Ferienlager.
Weiterführende Informationen
Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen
Leitfaden Infektionschutz "Empfehlungen für die Gesundheit in Kindertageseinrichtungen"
Hygieneplan Kindertagesstätten
Plakate zum Ausdrucken zum Thema "richtig Händewaschen"
Empfehlungen für die Gesundheit in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Landkreis Freising
Hygiene-Tipps für`s kranke Kind
Personalhygiene in Naturkindergärten
Meldeformular für Gemeinschaftseinrichtungen nach §34 Abs. 6 IfSG
Meldeformular für Gemeinschaftseinrichtungen nach §34 IfSG (Sammelmeldungen)
Hygiene des Spielsandes im Außenbereich
Merkblätter
RKI - Infektionskrankheiten A - Z
„Ansteckende Bindehaut- und Hornhautentzündung durch Adenoviren“ für Betroffene und Angehörige
Borkenflechte (Impetigo contagiosa)
Informationen für Eltern bei Lausbefall in Gemeinschaftseinrichtungen
Pfeiffersches Drüsenfieber / Mononukleose
Erkrankungen durch Zeckenstiche – Borreliose (LGL)
Aktuelle Karte der FSME-Risikogebiete in Deutschland
Informationen zu Zecken und zeckenübertragenen Erkrankungen