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Kindertagesstätten

Wir im Gesundheitsamt beraten zu § 33 Gemeinschaftseinrichtungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

 

Als Gemeinschaftseinrichtungen werden im § 33 des IfSG Einrichtungen bezeichnet, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, wie beispielsweise Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime und Ferienlager.

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