Landschaftspflege
Unter Landschaftspflege ist hier in erster Linie die Pflege und Erhaltung von naturschutzfachlich wertvollen Lebensräumen und Artengemeinschaften zu verstehen. Vielfach geht es dabei um anthropogen, also durch das Wirken des Menschen entstandene Lebensräume, die ohne eine geeignete Pflege nicht weiterbestehen könnten.
Ein Beispiel ist die Pflege von selten Lebensräumen wie Streuwiesen, die eine regelmäßige, aber späte Mahd zur Erhaltung der vorhandenen Arten benötigen.
Aber auch für eine Reihe von Tierarten sind gezielte Maßnahmen zu ihrer Erhaltung notwendig.
So benötigt zum Beispiel die Wechselkröte, eine inzwischen vom Aussterben bedrohte Amphibienart, flache, vegetetationsarme Tümpel als Laichplatz. Da diese aber nicht mehr wie früher auf natürliche Weise im Überschwemmungsbereich von Flüssen entstehen, ist vielfach die Anlage geeigneter Tümpel die einzige Möglichkeit, das Überleben der Art zu sichern.
In Bayern gibt es für derartige Maßnahmen die Landschaftspflegerichtlinie (LNPR). Nach der LNPR werden in Bayern ca. 2.500 Maßnahmen pro Jahr gefördert. Durchschnittlich wurden in den Jahren 2007 bis 2013 über die LNPR jährlich bis zu 13 Millionen Euro, einschließlich EU-Mittel, bewilligt und ausgezahlt.
Antragsberechtigte sind Verbände wie z.B. Landschaftspflegeverbände oder Naturparkvereine, aber auch Kommunen und Privatpersonen.
Entsprechende Anträge können bei der unteren Naturschutzbehörden eingereicht werden und müssen von der zuständigen Regierung (höhere Naturschutzbehörde) bewilligt werden.