Gutachterausschuss
Gutachterausschüsse sind selbstständige und unabhängige Kollegialorgane, die zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen bundesgesetzlich durch das Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschrieben und bei jedem Landratsamt bzw. jeder kreisfreien Stadt zu bilden sind. Sie setzen sich aus dem Vorsitzenden und weiteren ehrenamtlichen Gutachtern zusammen und bedienen sich einer Geschäftsstelle.
Aufgaben des Gutachterausschusses
Führung der Kaufpreissammlung
Notare und Gerichte sind verpflichtet, dem Gutachterausschuss alle Kauf-, Tausch- und Erbbaurechtsurkunden über Immobilien und Beschlüsse über Zwangsversteigerungen zu übermitteln. Diese werden statistisch erfasst, ausgewertet und entsprechend ihrer Eignung und unter strenger Beachtung des Datenschutzes den weiteren Aufgaben zugrundegelegt.
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur bei Nachweis eines berechtigten Interesses erteilt. Davon ist i.d. R. bei öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen sowie bei Behörden, die mit der Wertermittlung an Grundstücken befasst sind, auszugehen.
Hierfür ist ein schriftlicher Antrag zu stellen mit Nachweis über die Berechtigung (z.B. Nachweis über die Zertifizierung durch eine hierzu nach dem Akkreditierungsstellengesetz akkreditierte Stelle nach DIN EN ISO/IEC 17024).
Ermittlung von Bodenrichtwerten
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen werden Bodenrichtwerte für den gesamten Landkreis Freising in einem zweijährigen Rhythmus ermittelt, zuletzt zum Stichtag 01.01.2024.
Bodenrichtwerte sind auf Basis der Kaufpreissammlung ermittelte, durchschnittliche Lagewerte für unbebaute, nach BauGB und KAG erschließungsbeitrags- und abgabenfreie, baureife Wohnbau-, Mischbau- und Gewerbeflächen sowie landwirtschaftliche Flächen.
Auskünfte über Bodenrichtwerte
Jedermann kann gegen Gebühr von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.
Bei Auskünften aus der Bodenrichtwerttabelle handelt es sich um kostenpflichtige Amtshandlungen. Bitte verwenden Sie für Ihre Anträge auf Bodenrichtwertauskunft unser bereitgestelltes Formular.
Eine sofortige, von den Geschäftszeiten unabhängige Bodenrichtwertauskunft ist über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS BAYERN unter www.boris-bayern.de möglich.
Auf diesem Wege abrufbar sind Bodenrichtwerte für Wohn-, Misch- sowie Gewerbebauflächen ab dem Stichtag 31.12.2018 sowie für landwirtschaftliche Flächen ab dem Stichtag 01.01.2022.
Auskünfte über Bodenrichtwerte zu weiter zurückliegenden Stichtagen können weiterhin nur über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragt werden.
Erstattung von Verkehrswertgutachten
Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen sowie Rechten an Immobilien.
Antragsberechtigt sind i.d. R. Eigentümer, Inhaber anderer Rechte und Pflichtteilsberechtigte, verschiedene Behörden und Gerichte.
Die Beschlussfassung erfolgt in nichtöffentlicher Sitzung durch ein mindestens aus drei Gutachtern bestehendes Gremium in wechselnder Besetzung.
Für die Erstellung von Gutachten werden Gebühren und Auslagen gem. § 15 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (BayGaV) erhoben.
Ein Informationsblatt zu Gebühren und erforderlichen Unterlagen kann jederzeit unverbindlich bei der Geschäftsstelle angefordert werden.
Weiterführende Informationen
Ansprechpartner
Vorsitz
Doris Lechner
Zimmer 133
Tel.: 08161/600-715
Fax: 08161/600-840
E-Mail: doris.lechner[at]kreis-fs.de
Geschäftsstelle
Frau Held
Zimmer 132
Tel.: 08161/600-716
Fax: 08161/600-840
E-Mail: gutachterausschuss[at]kreis-fs.de
Frau Buchhauser
Zimmer 131
Tel.: 08161/600-717
Fax: 08161/600-840
E-Mail: gutachterausschuss[at]kreis-fs.de
Frau König
Zimmer 131
Tel.: 08161/600-717
Fax: 08161/600-840
E-Mail: gutachterausschuss[at]kreis-fs.de
Frau Frank
Zimmer 131
Tel.: 08161/600-718
Fax: 08161/600-840