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Gutachterausschuss

Gutachterausschüsse sind selbstständige und unabhängige Kollegialorgane, die zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen bundesgesetzlich durch das Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschrieben und bei jedem Landratsamt bzw. jeder kreisfreien Stadt zu bilden sind. Sie setzen sich aus dem Vorsitzenden und weiteren ehrenamtlichen Gutachtern zusammen und bedienen sich einer Geschäftsstelle.


Aufgaben des Gutachterausschusses

Führung der Kaufpreissammlung

Notare und Gerichte sind verpflichtet, dem Gutachterausschuss alle Kauf-, Tausch- und Erbbaurechtsurkunden über Immobilien und Beschlüsse über Zwangsversteigerungen zu übermitteln. Diese werden statistisch erfasst, ausgewertet und entsprechend ihrer Eignung und unter strenger Beachtung des Datenschutzes den weiteren Aufgaben zugrundegelegt.

 

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur bei Nachweis eines berechtigten Interesses erteilt. Davon ist i.d. R. bei öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen sowie bei Behörden, die mit der Wertermittlung an Grundstücken befasst sind, auszugehen.

Hierfür ist ein schriftlicher Antrag zu stellen mit Nachweis über die Berechtigung (z.B. Nachweis über die Zertifizierung durch eine hierzu nach dem Akkreditierungsstellengesetz akkreditierte Stelle nach DIN EN ISO/IEC 17024).

 

Ermittlung von Bodenrichtwerten

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen werden Bodenrichtwerte für den gesamten Landkreis Freising in einem zweijährigen Rhythmus ermittelt, zuletzt zum Stichtag 01.01.2024.

Bodenrichtwerte sind auf Basis der Kaufpreissammlung ermittelte, durchschnittliche Lagewerte für unbebaute, nach BauGB und KAG erschließungsbeitrags- und abgabenfreie, baureife Wohnbau-, Mischbau- und Gewerbeflächen sowie landwirtschaftliche Flächen.

Auskünfte über Bodenrichtwerte

Jedermann kann gegen Gebühr von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.

Bei Auskünften aus der Bodenrichtwerttabelle handelt es sich um kostenpflichtige Amtshandlungen. Bitte verwenden Sie für Ihre Anträge auf Bodenrichtwertauskunft unser bereitgestelltes Formular.

Eine sofortige, von den Geschäftszeiten unabhängige Bodenrichtwertauskunft ist über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS BAYERN unter www.boris-bayern.de möglich.

Auf diesem Wege abrufbar sind Bodenrichtwerte für Wohn-, Misch- sowie Gewerbebauflächen ab dem Stichtag 31.12.2018 sowie für landwirtschaftliche Flächen ab dem Stichtag 01.01.2022.

Auskünfte über Bodenrichtwerte zu weiter zurückliegenden Stichtagen können weiterhin nur über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragt werden.

 

Erstattung von Verkehrswertgutachten

Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen sowie Rechten an Immobilien.

Antragsberechtigt sind i.d. R. Eigentümer, Inhaber anderer Rechte und Pflichtteilsberechtigte, verschiedene Behörden und Gerichte.

Die Beschlussfassung erfolgt in nichtöffentlicher Sitzung durch ein mindestens aus drei Gutachtern bestehendes Gremium in wechselnder Besetzung.

Für die Erstellung von Gutachten werden Gebühren und Auslagen gem. § 15 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (BayGaV) erhoben.

Ein Informationsblatt zu Gebühren und erforderlichen Unterlagen kann jederzeit unverbindlich bei der Geschäftsstelle angefordert werden.


Weiterführende Informationen



Ansprechpartner

Vorsitz

Doris Lechner 

Zimmer 133

Tel.: 08161/600-715 

Fax: 08161/600-840

E-Mail: doris.lechner[at]kreis-fs.de

Geschäftsstelle

Frau Held
Zimmer 132
Tel.: 08161/600-716
Fax: 08161/600-840
E-Mail: gutachterausschuss[at]kreis-fs.de

 

Frau Buchhauser

Zimmer 131

Tel.: 08161/600-717

Fax: 08161/600-840

E-Mail: gutachterausschuss[at]kreis-fs.de

 

Frau König

Zimmer 131

Tel.: 08161/600-717

Fax: 08161/600-840

E-Mail: gutachterausschuss[at]kreis-fs.de

             

Frau Frank

Zimmer 131

Tel.: 08161/600-718

Fax: 08161/600-840

E-Mail: gutachterausschuss[at]kreis-fs.de


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