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Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen

Allgemeines

  • Einbürgerungen und Feststellung der Staatsangehörigkeit
  • Fachaufsicht über die Standesämter im Landkreis
  • Fachaufsicht über die Melde- und Passbehörden

 

Bitte beachten Sie, dass eine Vorsprache im Sachgebiet 35 nur noch nach Terminvergabe möglich ist!

Sie werden gebeten, frühzeitig telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter zu vereinbaren.

Wir bemühen uns, eine gute telefonische Erreichbarkeit zu gewährleisten, können dies wegen der hohen Anzahl an Anfragen jedoch nicht garantieren. Nutzen Sie für Ihre Anfragen bitte auch die E-Mail-Adressen einbuergerung[at]kreis-fs.demeldeaufsicht[at]kreis-fs.de oder standesamtaufsicht[at]kreis-fs.de.


Einbürgerung

Allgemeine Informationen rund um die Einbürgerung finden Sie auf dem BayernPortal.

Mit dem dort hinterlegten QuickCheck können Sie vorab überprüfen, ob Sie die wesentlichen Einbürgerungsvoraussetzungen bereits erfüllen. Bitte beachten Sie, dass der QuickCheck keine verbindliche oder abschließende Prüfung darstellt. Diese erfolgt durch die Staatsangehörigkeitsbehörde nach der Antragstellung.

 

Wenn Sie dort ein positives Ergebnis erhalten haben, können Sie einen Onlineantrag einreichen. Beachten Sie dabei bitte die Liste der einzureichenden Unterlagen, da diese für eine Prüfung des Antrags zwingend erforderlich sind. Reichen Sie den Antrag bitte erst ein, wenn diese Dokumente vollständig vorliegen.

 

Die Bezahlung des Onlineantrag ist derzeit ausschließlich mittels GiroPay möglich. An der Einrichtung weiterer Zahlungsmöglichkeiten wird derzeit gearbeitet.

 

Sofern eine Onlineantragstellung nicht möglich ist, können Sie sich per Mail oder telefonisch an Ihren zuständigen Sachbearbeiter oder Ihre zuständige Sachbearbeiterin wenden.

 

Bitte beachten Sie:

  • Jede einzubürgernde Person über 16 Jahren muss jeweils einen eigenen Antrag einreichen.
  • Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 Euro. Die Miteinbürgerung von minderjährigen Kindern ohne eigenes Einkommen beträgt 51 Euro.
  • Die freiwillige Rücknahme und die Ablehnung eines gestellten Antrags sind ebenfalls kostenpflichtig.
  • Seit dem 27.06.2024 erfolgen Einbürgerungen von deutscher Seite aus unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Es gibt jedoch Länder, deren Staatsangehörigkeiten bei einer Einbürgerung automatisch verloren gehen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor Ihrer Einbürgerung bei Ihrem Konsulat diesbezüglich zu informieren.
  • Es kann sein, dass Ihr jeweiliges Bürgerbüro für die Passausstellung weitere Dokumente anfordert, welche Sie im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens nicht vorlegen mussten. Informieren Sie sich rechtzeitig vorher, welche Unterlagen benötigt werden, um mögliche Verzögerungen bei der Passbeantragung zu vermeiden.

Weitere Aufgaben

  • Staatsangehörigkeitsrechtliches Feststellungsverfahren und Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Erklärung
  • Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen (Beachten Sie bitte, dass Staatsangehörigkeitsausweise nur dann ausgestellt werden können, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann.)
  • Namensänderungen: Änderung des Vor- und Familiennamens von deutschen Staatsangehörigen, von Staatenlosen oder anerkannten Flüchtlingen, sofern ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland besteht (Ansprechpartner: Herr Muskatewitz)
  • Apostilleverfahren: Vorbeglaubigungen von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Auszüge aus dem Familienbuch, Ehefähigkeitszeugnis) zur Vorlage bei Behörden im Ausland
  • Prüfung ausländischer Personenstandsurkunden
  • Fachaufsicht über die Melde- und Passbehörden
  • Ahndung von Verstößen gegen das Melde- und Passrecht (Ansprechpartner: Herr Muskatewitz, Herr Wirth, Frau Langmantel)
  • Fachaufsicht über die Standesämter (Ansprechpartner: Herr Muskatewitz)

Weiterführende Informationen


Ansprechpartner

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