Vorlesen

Ehrenamtskarte

Im Landkreis Freising sind eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern in Vereinen, Verbänden, Institutionen und Initiativen ehrenamtlich aktiv. Ohne diese Frauen und Männer wäre unser Landkreis weniger lebens- und liebenswert. Vieles würde nicht so funktionieren, wie wir es gewohnt sind und wie wir es uns wünschen, egal, ob wir an soziale, kulturelle, sportliche Aktivitäten, Feuerwehr, Rettungsdienste oder die Jugendarbeit denken. Die ehrenamtliche Arbeit bringt ein großes Stück Lebensqualität für uns alle.

 

Deshalb verdient das ehrenamtliche Engagement höchsten Respekt und Anerkennung. Die Einführung einer Ehrenamtskarte ist als kleines äußeres Zeichen der Dankbarkeit gedacht.

 

Zögern Sie nicht, sie sich ausstellen zu lassen, wenn Sie zu den ehrenamtlich Aktiven gehören. Sollten Sie Fragen haben, sind meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gern bereit, Sie zu beraten.

 

Danke für Ihr Engagement und viel Freude mit der Ehrenamtskarte!

 

Ihr

 

Helmut Petz
Landrat


Was ist die Ehrenamtskarte?

Mit der vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen im Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 initiierten Ehrenamtskarte wird ein Zeichen der Anerkennung für all diejenigen ehrenamtlich aktiven Bürgerinnen und Bürger gesetzt, die sich in besonderem Maße zum Wohl der Gemeinschaft engagieren. Auch der Landkreis Freising will diesen Freiwilligen mit mehr als nur Worten Dankeschön sagen und beteiligt sich daher seit 01.12.2012 wie viele andere Landkreise und kreisfreie Städte am Projekt "Ehrenamtskarte Bayern".

 

Mit der Ehrenamtskarte sind viele attraktive Preisnachlässe und Vergünstigungen unterschiedlichster Art verbunden. Die Karteninhaber erhalten mit der neuen Vorteilskarte bayernweit diverse Ermäßigungen bei Einrichtungen des Freistaates Bayern, seinen Schlössern, Museen und der Seenschifffahrt sowie kommunalen Einrichtungen und Gewerbetreibenden aus der Privatwirtschaft. Die Vergünstigungen für die Ehrenamtskarteninhaber werden von den sich beteiligenden Landkreisen und kreisfreien Städte anerkannt. Die Akzeptanzpartner in Freising und bayernweite Vergünstigungsmöglichkeiten finden Sie weiter unten unter "Weitere Informationen – Links / Download".


Digitale Ehrenamtskarte

Die Bayerische Ehrenamtskarte gibt es jetzt auch als App. Seit 1. Juli 2023 kann die „Ehrenamtskarte Bayern“ direkt digital beantragt werden.

 

Die App ist für alle Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte verfügbar. Unter verschiedenen Kategorien können Sie Vergünstigungen und Angebote finden und hierzu schnell und einfach weitere Informationen erhalten.

 

Die App kann auf Smartphones oder Tablets (Android- und iOS-Version) heruntergeladen werden und ist im Google Play Store bzw. Apple App Store kostenlos erhältlich.


Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen

Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in dem bzw. in der der die Ehrenamtlichen den Wohnsitz haben, muss sich an der Einführung der Ehrenamtskarte beteiligen.

 

Persönliche Voraussetzungen

  • Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden/Woche oder mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
  • Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Engagement
  • Mindestalter: 16 Jahre

 

Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte:

  • Inhaber einer Juleica (Jugendleiterkarte)
  • aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung)
  • aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich

 

Inhabern des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des bayerischen Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben, wird eine goldene Ehrenamtskarte ausgehändigt. Auch Personen, die nachweislich mindestens 25 Jahre für 250 Stunden/Jahr oder 5 Stunden/Woche ehrenamtlich tätig waren, können die goldene Ehrenamtskarte erhalten.


Gültigkeit

Die bayerische Ehrenamtskarte (blau) hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Sie ist nicht auf andere Personen übertragbar.

 

Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist die Ehrenamtskarte neu zu beantragen. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.

 

Die goldene Ehrenamtskarte ist unbegrenzt gültig.


Akzeptanzpartner

Das Bayerische Sozialministerium, wie auch die beteiligten Landkreise und kreisfreien Städte, bemühen sich laufend neue Akzeptanzpartner zu gewinnen, um so die Attraktivität der Bayerischen Ehrenamtskarte weiter zu erhöhen.

 

Der Landkreis Freising bittet daher Einzelhändler, Dienstleister, Inhaber von Gastronomiebetrieben, Betreiber von Freizeiteinrichtungen und sonstige Gewerbetreibende, die Einführung der Ehrenamtskarte zu unterstützen und sich als Akzeptanzpartner zur Verfügung zu stellen und den Inhabern der Ehrenamtskarte Vergünstigungen oder Boni einzuräumen. Damit kann jedes einzelne Unternehmen zum Ausdruck bringen, dass es das Engagement dieser Bürgerinnen und Bürger anerkennt und würdigt.

 

Der Akzeptanzpartnervertrag steht Ihnen auch unter "Formulare und Dokumente" zum Download zur Verfügung.


Weitere Informationen

Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes bürgerschaftliches Engagement. Allgemeine Informationen zu dem bayernweit gültigen Dokument, das ein „Dankeschön“ an die besonders engagierten Bürger sein soll, gibt es hier.


Formulare und Dokumente


Ansprechpartner

Gerlinde Wiesheu

Ausstellung von Ehrenamtskarten

Tel.: 08161/600-211

Fax: 08161/600-273

E-Mail: gerlinde.wiesheu[at]kreis-fs.de

Zimmer: 566

_________________________________________________________________________________________________________________________________________

 

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert.

 

 

Bürgerservice Kontakt

Kontakt
Sie können uns Ihre Fragen, Wünsche, Anregungen oder Beschwerden mitteilen. Wir werden diese umgehend bearbeiten und Sie darüber informieren, wie es weiter geht.
Mit der Nutzung dieses Formulares stimmen Sie zu, dass wir Ihre Daten speichern und verarbeiten. Weitere informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Bürgerhilfsstelle