Betreuungen und Pflege
Aufgabengebiete
- Betreuung
Für volljährige Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen können, wird auf Antrag oder von Amts wegen eine Betreuung für die erforderlichen Teilbereiche eingerichtet. Die Betreuungsstelle wird durch das Betreuungsgericht am Verfahren beteiligt. Sie erstellt im Rahmen der Betreuungsgerichtshilfe einen Sozialbericht, nimmt zu Notwendigkeit und Umfang der Betreuung Stellung und schlägt dem Betreuungsgericht einen geeigneten Betreuer vor.
In Einzelfällen, wenn z. B. kein geeigneter Betreuer zur Verfügung steht, kann auch ein Mitarbeiter der Betreuungsstelle zum Betreuer bestellt werden. Weitere Aufgaben sind die Gewinnung von Betreuern, deren Beratung und Unterstützung sowie die finanzielle Unterstützung eines Betreuungsvereins.
⇒ Ihre Ansprechpartner*innen nach Gebietszuteilung sind:
Au/Hallertau, Nandlstadt
Elisabeth Knöferle
Zi. 602 / Gebäude B
Tel.: 08161/600-323 11
E-Mail: elisabeth.knoeferle@kreis-fs.de
Freising (PLZ 85356), Hallbergmoos, Marzling, Zolling
Bettina Straschill
Zi. 606 / Gebäude B
Tel.: 08161/600-323 14
E-Mail: bettina.straschill@kreis-fs.de
Allershausen, Attenkirchen, Freising (PLZ 85354), Langenbach, Kirchdorf, Paunzhausen
Martin Gerstenberger
Zi. 608 / Gebäude B
Tel.: 08161/600-323 15
E-Mail: martin.gerstenberger@kreis-fs.de
Eching, Fahrenzhausen, Hohenkammer, Kranzberg, Massenhausen, Neufahrn
Dinka Pralas-Fischer
Zi. 608 / Gebäude B
Tel.: 08161/600-323 16
E-Mail: dinka.pralas-fischer@kreis-fs.de
Gammelsdorf, Haag, Hörgertshausen, Mauern, Moosburg, Rudelzhausen, Wang
Nastassja Einsle
Zi. 606 / Gebäude B
Tel.: 08161/600-323 13
E-Mail: nastassja.einsle@kreis-fs.de
- Beratung und Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Vorsorgevollmachten sollen eine rechtliche Betreuung entbehrlich machen. Der Vollmachtgeber bekundet darin seinen Willen und seine Wünsche für eine Zeit, in der er seine Angelegenheiten teilweise oder gänzlich nicht mehr selbst erledigen kann. Ob eine Beglaubigung notwendig ist, kann in einem Beratungsgespräch geklärt werden.
⇒ Ihre Ansprechpartnerinnen für eine Beratung zu und/oder der Beglaubigung von einer Vorsorgevollmacht sind:
Frau Straschill
Tel.: 08161/600-323 14
E-Mail: bettina.straschill@kreis-fs.de
oder
Frau Einsle
Tel.: 08161/600-323 13
E-Mail: nastassja.einsle@kreis-fs.de
Schwerbehindertenausweis
Bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises können Sie folgende Unterstützung erhalten:
- Informationen und Weiterleitung zu Fragen rund um das Antragsverfahren
- Zusendung der Anträge
- Hilfe beim Ausfüllen der Anträge
⇒ Die Formulare zur Beantragung des Schwerbehindertenausweises finden Sie online unter: www.zbfs.bayern.de
⇒ Ihre Ansprechpartnerin in der Betreuungssstelle ist:
Maria Nießl (Di-Fr / Vorm.)
Zimmer 604 / Gebäude B
Tel.: 08161/600-323 12
Fax: 08161/600-92300
E-Mail: maria.niessl[at]kreis-fs.de
Formulare & Dokumente
Hier erhalten Sie alle wesentlichen Dokumente als Downloadvorlagen.
Sollte es Schwierigkeiten beim Herunterladen einzelner Dateien geben oder Sie die gewünschten Infos nicht finden, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen dann gerne weiter.
Ansprechpartner
Sachgebietsleitung
Werner Wagensonner
Zimmer 611 / Gebäude B
Tel.: 08161/600-324 01
E-Mail: werner.wagensonner@kreis-fs.de
Sekretariat
Maria Nießl (Di-Fr / Vorm.)
Zimmer 604 / Gebäude B
Tel.: 08161/600-323 12
Fax: 08161/92300
E-Mail: maria.niessl@kreis-fs.de
Gruppenleitung
Elisabeth Knöferle
Zimmer 602 / Gebäude B
Tel.: 08161/600-323 11
Fax: 08161/92300
E-Mail: elisabeth.knoeferle[at]kreis-fs.de
Für persönliche Vorsprachen finden Sie uns nach telefonischer Anmeldung im
Gebäude B des Landratsamtes
Landshuterstraße 31
85356 Freising